Economiesuisse will Haushalten zur Not Gashahn zudrehen
Sollte im Winter das Gas knapp werden, müssten alle bei Strom und Heizen sparen. Die Wirtschaft fordert nun Solidarität von den Haushalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Winter droht aufgrund der Gasknappheit eine Mangellage, auch in der Schweiz.
- Der Bund hat verschiedene Szenarien parat, sollte es dazu kommen.
- Economiesuisse fordert Solidarität zwischen Haushalten und Unternehmen.
Strommangel und Gasknappheit: Der Bund bereitet sich auf einen schwierigen Winter vor. So müssen sich etwa die regionalen Gasnetzbetreiber eine Mindestbevorratung von 15 Prozent des durchschnittlichen Jahresverbrauchs aufbauen.
Die Betreiber müssen zudem 20 Prozent des Erdgasverbrauchs zwischen Oktober und April beschaffen. Spätestens per 1. November dieses Jahres sollen diese physischen Vorräte verfügbar sein, schreibt das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL. Finanzielle Hilfe des Bundes sei nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen.
Dreistufen-Plan vom Bund priorisiert Haushalte
Sollte es trotzdem zu einer Mangellage kommen, müsste das BWL eingreifen. Als erste Massnahme würde zu Sparappellen gegriffen: Weniger heizen, duschen statt baden und Mahlzeiten priorisieren, «die sich rasch und ohne langes Kochen zubereiten lassen». Unternehmen mit sogenannten «Zweistoffanlagen» müssten zusätzlich auf Heizöl umsteigen.
Sollte sich die Mangellage verschärfen, würde der Bund das Gas kontingentieren: Vorerst für «grosse Verbraucher», die nicht über eine Zweistoffanlage verfügen. «Notfalls», heisst es weiter, «kann er sogar deren Stilllegung anordnen». Dann, in der dritten und letzten Stufe, wären Privathaushalte von einer Kontingentierung betroffen. Heizen und Warmwasser wären dann nicht mehr «rund um die Uhr» verfügbar.
In der «NZZ» plädiert nun aber der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse für «solidarische Kontingentierung». Dass Haushalte strikt vorrangig behandelt würden, sei nicht immer sinnvoll, sagt Alexander Keberle, Leiter Energie und Umwelt beim Verband. Die volkswirtschaftlichen Folgen könnten gross werden, viele Unternehmen würden den Winter nicht überleben.
«Wichtig ist, im Einzelfall Augenmass walten zu lassen und Ausnahmen zu ermöglichen», so Keberle. 25 Grad warme Zweitwohnungen und beheizte Pools beispielsweise seien nicht unbedingt nötig. Allgemein wäre eine tiefere Wohnungstemperatur verkraftbar: Allenfalls wären Stichproben zur Überprüfung und Sanktionen beim Nichteinhalten durch den Staat vertretbar, so der Economiesuisse-Vertreter.