Einführung des «Inländervorrang light» laut SECO erfolgreich
Das SECO zieht Bilanz zur im letzten Jahr eingeführten Stellenmeldepflicht, die auch «Inländervorrang light» genannt wird. Grundsätzlich sei man zufrieden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund zieht Bilanz nach Einführung der Stellenmeldepflicht.
- Die Umsetzung sei mittlerweile effizient.
- Die Wirkung auf die Arbeitslosigkeit und die Zuwanderung muss noch untersucht werden.
Die Stellenmeldepflicht ist massgeblicher Bestandteil der vom Parlament beschlossenen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Mit einem Online-Tool soll inländischen Stellensuchenden ein Vorsprung geschaffen werden. Jetzt zieht das Staatssekretariat für Wirtschaft eine Bilanz über den Zeitraum von Mitte 2018 bis Mitte 2019.
Angeschaut wurde, ob der Vollzug auch funktioniere. Ob die Stellenmeldepflicht auch punkto Zuwanderung etwas nütze, soll von externer Stelle geprüft werden.
Befolgt und effizient umgesetzt
Der heute vorgestellte Monitoring-Bericht zeige, dass sowohl Arbeitgeber wie auch die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) die Vorgaben befolgten und effizient umsetzten. Es wurden deutlich mehr Stellen gemeldet bei den RAV, sowohl meldepflichtige wie auch nicht meldepflichtige. Die Erwartungen von 75'000 Stellen wurden bei weitem übertroffen: Rund 200'000 Stellen wurden im «Job-Room» des Bundes registriert.
Die Abläufe hätten sich eingeschliffen und funktionierten heute effizient, sagt Boris Zürcher, Leiter der Sektion Arbeit im SECO. Das hätten die RAV und die Arbeitgeber auch so zurückgemeldet. Ein Manko sei dagegen die Beteiligung der Stellensuchenden. Nur gerade ein Viertel der in meldepflichtigen Berufsgruppen Tätigen hat sich für den geschützten Bereich registriert.
Werden Arbeitslose dank Inländervorrang gefunden?
Auffallend ist naturgemäss der Unterschied bei den Branchen. So werden in der Gastronomie deutlich mehr Stellen gemeldet als in allen anderen Berufsgruppen. Dabei handle es sich überwiegend um befristete Stellen und solche die dringen besetzt werden sollten.
In den drei Tagen nach der Stellenmeldung haben die RAV auf 64'000 der 120'000 Meldungen 195'000 passende Dossiers übermittelt. Acht Prozent der vom RAV zugesandten Dossiers führten schliesslich zu einer Anstellung. Das SECO weiss allerdings nicht, wie viele Personen sich direkt, aufgrund ihrer Suche im «Job-Room», bei Arbeitgebern gemeldet haben.
Das müsse nun noch in einer extern vergebenen Wirkungsanalyse betrachtet werden. Insgesamt sei die Stellenmeldepflicht aber «eine erfreuliche Geschichte», sagt Oliver Schärli, Leiter Arbeitsmarkt im SECO.
Aussagekraft und Ausblick
Sowohl die Arbeitslosigkeit wie auch die Zuwanderung sind in den letzten Monaten gesunken. Ob es dabei einen Zusammenhang gibt, wisse man aber schlicht nicht, betont Boris Zürcher. Zudem ist es bei tiefer Arbeitslosigkeit schwieriger, die Effizienz eines Jobportals zu beurteilen.
Auf den 1. Januar 2020 läuft die Übergangsfrist ab und mehr Berufsarten fallen potentiell unter die Meldepflicht. Wie vorgesehen fällt der Schwellenwert von acht auf fünf Prozent Arbeitslosigkeit innerhalb eines Berufs.
Zudem werden die Berufsbezeichnungen beziehungsweise deren Definition angepasst. Dies aufgrund der Rückmeldungen der Arbeitgeber, die reklamiert hatten, die Liste sei zu wenig spezifisch und darum nicht Alltagstauglich.