Wer im Ausland einkauft, musste diese Waren bisher erst ab einem Wert von 300 Franken versteuern. Diese Grenze soll jetzt auf 150 Franken halbiert werden.
Einkaufstourismus Zoll Wertfreigrenze Einkaufstouristen
In Zukunft sollen im Ausland eingekaufte Waren schon ab 150 Franken versteuert werden – die Wertfreigrenze soll halbiert werden. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer im Ausland einkauft, muss die Waren in der Schweiz erst ab 300 Franken versteuern.
  • Bundesrätin Karin Keller-Sutter will diese Wertfreigrenze jetzt auf 150 Franken halbieren.
  • Dies soll den heimischen Detailhandel stärken und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.
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In der Schweiz steht eine Änderung für Einkaufstouristen bevor: Finanzministerin Karin Keller-Sutter plant, die Wertfreigrenze für im Ausland gekaufte Waren von 300 auf 150 Franken zu senken. Dies bedeutet, dass Käufe ab diesem Betrag künftig versteuert werden müssen. Die Anpassung soll den heimischen Detailhandel stärken und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen.

Nachdem das Parlament Handlungsbedarf signalisiert hatte, kommt Bewegung in die Thematik: Vor zwei Jahren forderten National- und Ständerat ein Ende des «Einkaufstourismus». Die Detailhändler klagen über unfaire Vorteile für Konsumenten, die im Ausland steuerfrei einkaufen können, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

Unfairer Wettbewerbsvorteil?

Personen, die im Ausland einkaufen, haben heute die Möglichkeit, die dort erhobene Mehrwertsteuer zurückzufordern. Hierfür ist es erforderlich, am Zoll einen Ausfuhrschein abstempeln zu lassen, was bereits ab einem Betrag von 50 Euro geht. Das geschieht alleine an der deutschen Grenze Jahr für Jahr millionenfach.

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Wer im Ausland einkauft, kann die dort erhobene Mehrwertsteuer an der Grenze zurückfordern. (Symbolbild)
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Gleichzeitig müssen im Ausland eingekaufte Waren hierzulande erst ab einem Gesamtwert von 300 Franken versteuert werden. (Symbolbild)
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Auf diese Weise hat der Einkaufstourismus im Ausland einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem heimischen Gewerbe. (Symbolbild)
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Die Anpassung soll deshalb den heimischen Detailhandel stärken und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. (Symbolbild)

Im Gegensatz dazu müssen hierzulande im Ausland getätigte Einkäufe erst dann versteuert werden, wenn ihr Gesamtwert 300 Franken übersteigt. Anders ausgedrückt: Personen, die zwischen 50 Euro und 300 Franken in Deutschland einkaufen, können dies komplett ohne Mehrwertsteuer tun. Dies verleiht dem Einkaufstourismus einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem heimischen Gewerbe.

Eine App als Lösungsansatz?

Trotz Bedenken bezüglich langer Staus an den Grenzen könnte eine vom Bund entwickelte App namens «Quickzoll» Abhilfe schaffen. Sie ermöglicht es, Mehrwertsteuer und Zölle digital zu entrichten: Ein moderner Ansatz zur Vereinfachung des Verfahrens.

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Bundesrätin Karin Keller-Sutter will die Wertfreigrenze für im Ausland getätigte Einkäufe von 300 auf 150 Franken halbieren. Wird dies den Einkaufstourismus hemmen? (Archivbild) - keystone

Auch mit einer niedrigeren Wertfreigrenze gibt es Möglichkeiten, Steuern zu umgehen: Weniger kaufen oder gemeinsam mit Familie und Freunden einkaufen sind nur einige Tricks. Doch auch hier gilt: Pro Tag darf die Freigrenze nur einmal pro Person genutzt werden.

Konsumentenschutz fürchtet mehr Einkaufsfahrten

Schweizer Detailhändler freuen sich über diese Entwicklung: Man hofft auf mehr Gleichheit. Anders sieht es Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz. Sie erachtet die Massnahme lediglich als «Symptombekämpfung».

Gehen Sie oft ennet der Grenze einkaufen?

Stalder befürchtet sogar einen Anstieg der Einkaufsfahrten ins Ausland als Folge dieser Massnahme, wie sie erklärt. Sie hofft nun, dass die Reduktion der Wertfreigrenze am Ende weniger markant ausfalle – 250 Franken würden genügen.

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