Wenn es nach dem Bundesrat geht, soll die elektronische Gesundheitsakte möglichst bald kommen. Diese sollen über die obligatorische Krankenversicherung laufen.
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Das elektronische Patientendossier (EPD) soll die Verwaltung von Gesundheitsdaten vereinfachen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Einführung des elektronischen Patientendossiers vorantreiben.
  • Diese sollen ein Instrument der obligatorischen Krankenkasse werden.
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Die Einführung des elektronischen Patientendossiers stockt seit Jahren. Jetzt wird der Bundesrat aktiv. Künftig soll die elektronische Gesundheitsakte als Instrument der obligatorischen Krankenversicherung gelten.

Damit erhält der Bund weitreichende Kompetenzen. Die Landesregierung beauftragte am Mittwoch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), eine Vorlage für die Vernehmlassung zu erarbeiten.

Sie stellte fest, dass bei der Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers eine klare Kompetenz- und Aufgabenteilung fehle. Zudem mangelt es an einer nachhaltigen Finanzierung.

Das EDI hatte das Bundesgesetz für die elektronische Gesundheitsakte einer grundlegenden Prüfung unterzogen. Aufgrund der Resultate entschied sich der Bundesrat für eine umfassende Revision dieses Gesetzes. Dafür gibt er acht Eckpunkte vor.

Kosten sparen durch elektronische Gesundheitsakte

Als Instrument der obligatorischen Krankenversicherung soll das elektronische Patientendossier eine höhere Behandlungsqualität erzielen und letztlich Kosten sparen. Durch die Unterstellung unter die Grundversicherung würde der Bund mehr Kompetenzen erhalten. Die Krankenkassen sollen keinen Zugriff auf die Dossiers haben.

Die Revision soll die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Finanzierung durch Bund und Kantone klar regeln. Die Kantone sollen die Kosten für die Daten-Stammgemeinschaften übernehmen und der Bund jene für die Weiterentwicklung.

Bundesrat elekronische Gesundheitsakte
Der Bundesrat möchte die elektronische Gesundheitsakte in zwei Varianten prüfen. (Symbolbild) - Keystone

Bei der Freiwilligkeit der Patientinnen und Patienten will der Bundesrat zwei Varianten in die Vernehmlassung schicken. Die eine ist die Beibehaltung der Freiwilligkeit, die andere die Möglichkeit, auf Wunsch vom elektronischen Dossier ausgenommen zu werden. Der Bundesrat zieht die zweite Variante vor.

Für das ambulante Gesundheitswesen soll das elektronische Dossier Pflicht sein. Neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte sind bereits seit Januar dazu verpflichtet. Für Überweisungen und ähnliches will die Landesregierung die Nutzung der Infrastruktur des Dossiers ermöglichen. Zudem will sie abklären lassen, wie eine staatliche elektronische Identität (E-ID) sich für das Patientendossier nutzen lässt.

Daneben soll das EDI eine Übergangsfinanzierung für das elektronische Patientendossier vorschlagen. Die Finanzhilfen sollen sicherstellen, dass die elektronische Gesundheitsakte bis zur Revision des Gesetzes bezahlt ist. Die Kantone müssen sich daran beteiligen, der Verteilschlüssel ist noch nicht festgelegt.

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