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Erdbebenversicherung – Bundesrat lehnt allfällige Arbeiten ab

Keystone-SDA
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Bern,

Die Ständeratskommission ist der Meinung, dass es eine Erdbebenversicherung geben sollte und reichte beim Bundesrat eine Motion ein. Dieser lehnte jedoch ab.

Ständeratskommission
Die Ständeratskommission. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Bundesrat wurde eine Motion für die Prüfung der Erdbebenversicherung eingereicht.
  • Dieser hat die Prüfung jedoch zurückgewiesen.

Die Schäden bei einem allfälligen schweren Erdbeben in der Schweiz sollen solidarisch getragen werden. Dieser Meinung ist die dafür zuständige Ständeratskommission. Sie hat eine Motion eingereicht, die vom Bundesrat verlangt, eine Erdbebenversicherung zu prüfen. Dieser lehnt das Ansinnen aber ab.

Im Wesentlichen stehe er der Idee positiv gegenüber. Das schreibt der Bundesrat am Donnerstag in seiner Antwort auf die Motion.

Eine Bundeslösung muss her

Die Konferenz der Kantonsregierungen hat im Dezember 2017 mitgeteilt, dass kein interkantonales Konkordat für eine obligatorische Erdbebenversicherung zustande kommt. Daher bleibt nur der Weg einer Bundeslösung.

Es seien aber schon viele Vorstösse zu diesem Anliegen in den Räten gescheitert. Es gebe weiterhin staatspolitisch und ökonomisch begründete Ablehnung gegen eine vorsorgliche Regelung bei der Finanzierung von Erdbebenschäden. Unabhängig davon wie sie ausgestaltet werden. Der Bundesrat erachtet es daher als nicht angezeigt, erneut umfangreiche Arbeiten zu diesem Thema aufzunehmen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) will die finanzielle Deckung der Schäden vorsorglich regeln. Sie schlägt vor, dass der Bundesrat eine «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» prüft.

Plan bei schweren Erdbeben

Im Falle eines schweren Erdbebens sollen alle Hauseigentümer der Schweiz eine einmalige Prämie bezahlen. Alternativ könnten auch alle Steuerpflichtigen in der Schweiz zur Zahlung eines Betrags verpflichtet werden, heisst es.

Infrage komme auch ein Stufensystem. Dieses soll den zu bezahlenden Betrag davon abhängig machen wie erdbebengerecht das eigene Haus gebaut ist. Oder wie erdbebengefährdet eine Region ist.

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