Bundesrat schafft Grundlage für Pilotprojekte zu Mobility Pricing
Kantone und Gemeinden sollen ab 2024 Pilotversuche zu Mobility Pricing durchführen können. Heute Mittwoch hat der Bundesrat den Grundstein gelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Mobility Pricing soll Verkehrsspitzen glätten können und das Verkehrssystem entlasten.
- Der Bundesrat hat hierfür die gesetzliche Grundlage geschaffen.
- Theoretische Wirkungsanalysen deuten auf einen Erfolg des Mobility Pricing hin.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die rechtlichen Grundlagen für das Mobility Pricing in die Vernehmlassung geschickt. Das Gesetz soll erlauben, neuartige Preissysteme zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und des Mobilitätsverhaltens auf Strasse und Schiene zu erproben. Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, soll das Gesetz für vorerst zehn Jahre gelten.
Mit dem Gesetz sollen die Projekte auch finanziell unterstützt werden können, denn die Erkenntnisse seien gesamtschweizerisch von Interesse.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Mai 2021. In Kraft treten soll das Gesetz auf Anfang 2024.
Mobility Pricing als Verkehrs-Regulierungs-Tool
Mit Mobility Pricing sollen insbesondere die Verkehrsspitzen geglättet und die Kapazitäten auf Strasse und Schiene besser genutzt werden. Wer zu Stosszeiten oder auf besonders stark befahrenen Strecken auf Strasse oder Schiene unterwegs ist, muss beispielsweise mehr bezahlen.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Pilotprojekten mit Abgabepflicht und solchen, die auf Freiwilligkeit beruhen. Erstere müssten von Kantonen und Gemeinden organisiert und vom Bund bewilligt werden. Bei Letzteren könnten diese auch von anderen Organisationen durchgeführt werden. Verschiedene Regionen haben gemäss der Landesregierung Interesse an der Durchführung eines Pilotprojektes bekundet.
Das Eidgenössische Verkehrsdepartement (Uvek) sei daran, die eingereichten Projektideen zu bereinigen und zu konkretisieren, heisst es in der Mitteilung. Für einige dieser Projektskizzen würden dann Machbarkeitsstudien durchgeführt. Deren Resultate sollen 2022 vorliegen. Dann werde entschieden, welche Pilotprojekte realisiert würden.
Bereits 2015 hatte der Bundesrat einen Konzeptbericht zum Mobility Pricing vorgelegt. Später beauftragte er das Uvek, mit interessierten Kantonen die Durchführung von Pilotprojekten zu prüfen. 2017 beschloss er dann aber, vorerst darauf zu verzichten. Zuerst sollte am Beispiel der Region Zug auf theoretischer Ebene untersucht werden, welche Auswirkungen Mobility Pricing hätte.
Analyse bestärkt Erfolgshoffnungen
Die Analyse zeigte gemäss der Landesregierung, dass Mobility Pricing einen wesentlichen Beitrag zum Glätten von Verkehrsspitzen leisten könne. Die Verkehrsmenge im Individualverkehr könne in den Spitzenstunden um 9 bis 12 Prozent reduziert werden. Im öffentlichen Verkehr sei eine Reduktion von 5 bis 9 Prozent möglich.
In der theoretischen Wirkungsanalyse wurden für den Strassenverkehr die Mineralölsteuern, die Autobahnvignette und die Automobilsteuer durch eine Kilometerabgabe ersetzt. Für den öffentlichen Verkehr wurden ebenfalls leistungsabhängige Tarife angenommen.
Zur langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur ist beim Uvek und beim Finanzdepartement ein Konzept in Arbeit. Dieses soll aufzeigen, ob und wie bestehende Steuern und Abgaben durch eine fahrleistungsabhängige Abgabe abgelöst werden können. Dies ist laut Bundesrat nötig, weil aufgrund der wachsenden Anzahl Elektroautos die Erträge aus den Mineralölsteuern sinken werden.