Erleichterte Einbürgerung für eingetragene Paare von Räten abgelehnt
Auch künftig wird die Einbürgerung für Menschen, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin leben, nicht leichter.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einbürgerung für Menschen in einer eingetragenen Partnerschaft wird nicht leichter.
- Beide eidgenössischen Räte lehnten eine entsprechende Vorlage dazu ab.
- Ab 1. Juli wird die «Ehe für alle» eingeführt.
Wer in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer lebt, kann sich auch künftig nicht erleichtert einbürgern lassen. Nach dem Ständerat hat es am Mittwoch auch der Nationalrat abgelehnt, auf eine entsprechende Vorlage einzutreten.
Mit 101 zu 83 Stimmen bei einer Enthaltung folgte die grosse Kammer dem Antrag der Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Das Geschäft ist damit vom Tisch.
Die Debatte im Nationalrat hatte eine lange Vorgeschichte. Im März 2016 hatte die grosse Kammer der Vorlage noch zugestimmt. Die SPK-N hatte diese ausgearbeitet – aufgrund von fünf gleichlautenden parlamentarischen Initiativen der Fraktionen von SP, Grünen, BDP und Grünliberalen. Auch die FDP-Nationalrätin Doris Fiala (ZH) setzte sich dafür ein.
Neue Partnerschaften können nicht eingetragen werden
In der Zwischenzeit haben sich die Umstände durch die Einführung der «Ehe für alle» allerdings geändert. Ab dem 1. Juli können gleichgeschlechtliche Paare heiraten, weshalb ab diesem Datum neue eingetragenen Partnerschaften nicht mehr möglich sind. Bestehende registrierte Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt oder aufrechterhalten werden.
Schon 2016 hatten beide Kammern angesichts der damals bevorstehenden Entscheidungen über die «Ehe für alle» die Behandlung des Geschäfts sistiert. Im März 2022 beschloss der Ständerat gegen den Willen einer rot-grünen Minderheit, die Vorlage aufzugeben. Dieser Haltung schloss sich nun der Nationalrat an.
Der Ständerat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats waren der Ansicht, das Anliegen sei erfüllt. Die Ehe stehe gleichgeschlechtlichen Paaren jetzt offen. Von einer Neuregelung würde nur noch eine kleine Zahl Personen profitieren.
Besteht Ungleichbehandlung?
Die Kommissionsminderheit vertrat hingegen den Standpunkt, die Ungleichbehandlung von Paaren in eingetragener Partnerschaft müsse beseitigt werden. Gerechtigkeit sei keine Frage der Zahl Betroffener, sagte Fiala. Und wenn jemand an der eingetragenen Partnerschaft festhalten wolle, sei dies zu respektieren. Unterstützung erhielt sie von den Fraktionen von SP, Grünen und GLP.
Das Parlament habe entschieden, dass es bestehende eingetragene Partnerschaften weiter geben solle, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Und die parlamentarischen Initiativen seien ursprünglich klar angenommen worden. Nun müsse man konsequent sein.
Eingetragene Partnerschaft ist Auslaufmodell
Für Nichteintreten warb dagegen Christian Lohr (TG) namens der Mitte-Fraktion. Es sei einfach, eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Die Gleichstellung sei schon gewährleistet.
Die FDP-Fraktion stellte sich auf denselben Standpunkt. Die eingetragene Partnerschaft sei ein Auslaufmodell, sagte Andri Silberschmidt (ZH). Eine Annahme der Vorlage würde zudem eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung nötig machen. Die SVP war ebenfalls für Nichteintreten.
Justizministerin Karin Keller-Sutter war wie ihr Parteikollege Silberschmidt der Ansicht, der Aufwand für eine Änderung der Bundesverfassung wäre unverhältnismässig. Schon heute gälten zudem verkürzte Fristen für die Einbürgerung von Menschen in eingetragener Partnerschaft, gab sie zu bedenken.