Ständerat gegen erleichterte Einbürgerung für eingetragene Paare
Wer in einer eingetragenen Partnerschaft mit einem Schweizer lebt, soll sich nicht erleichtert einbürgern lassen können. Dies findet der Ständerat.
Das Wichtigste in Kürze
- Eingetragene Partnerschaften sollen nicht zu einer erleichterten Einbürgerung führen.
- Dies findet der Ständerat, der damit eine Vorlage aus 2016 aufgeben will.
Frauen und Männer, die in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer leben, sollen sich nicht erleichtert einbürgern lassen können. Der Ständerat will eine Vorlage mit diesem Anliegen aufgeben.
Das Parlament hatte 2016 entschieden, die Vorlage auf Eis zu legen bis zur Abstimmung über die «Ehe für alle».
Diese wurde im Herbst 2021 an der Urne angenommen. Damit können gleichgeschlechtliche Paare vom 1. Juli 2022 an zivil heiraten.
Neue eingetragene Partnerschaften ab Juli nicht mehr möglich
Heute können sie ihre Partnerschaft lediglich registrieren lassen. Neue eingetragene Partnerschaften sind ab dem 1. Juli nicht mehr möglich. Bestehende registrierte Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt oder aber aufrechterhalten werden.
Aufgrund dieser neuen Umstände will der Ständerat die Vorlage nun aufgeben. Er entschied am Montag mit 29 zu 12 Stimmen, nicht darauf einzutreten, gegen den Willen einer rot-grünen Minderheit.
Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) fand, das Anliegen sei erfüllt, weil gleichgeschlechtlichen Paaren mit der zivilen Ehe auch der Zugang zur erleichterten Einbürgerung offen stehe. Nur wer die bestehende eingetragene Partnerschaft nicht in eine Ehe umwandeln wolle, profitiere noch davon.
Die Minderheit hätte die ungleiche Behandlung von Ehe und eingetragener Partnerschaft beseitigen wollen. Es gebe «nicht mehr um Hunderte Betroffene», sagte Hans Stöckli (SP/BE). Unabhängig von der Zahl der Betroffenen gelte es, Rechtsgleichheit zu schaffen.
Jositsch: «Wer A sagt, muss auch B sagen»
«Wer A sagt, muss auch B sagen», fand auch Daniel Jositsch (SP/ZH). Das Parlament habe die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen. «Damit gibt es ein Recht, sie zu leben, und wir haben sie immer noch im Gesetz.» Um die Vorlage umzusetzen, müssten das Bürgerrechtsgesetz und die Bundesverfassung geändert werden.
Laut Bundesamt für Statistik (BFS) lebten rund 1500 Ausländerinnen und Ausländer in eingetragener Partnerschaft mit einem Schweizer oder einer Schweizerin, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Es sei davon auszugehen, dass viele von ihnen, die sich einbürgern lassen wollten, ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln wollten.
Angestossen hatten die Änderung des Gesetzes über die erleichterte Einbürgerung SP, GLP, Grüne, FDP-Nationalrätin Doris Fiala (ZH) sowie die inzwischen mit der Mitte-Partei fusionierte BDP-Fraktion mit gleichlautenden parlamentarischen Initiativen. Nun hat der Nationalrat zu entscheiden.