Die teils grossen kantonalen Unterschiede bei der Anordnung von DNA-Analysen sind für die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) noch immer störend. Sie sieht weiterhin den Bundesrat in der Pflicht.
Bundeshaut GPK
Das Bundeshaus. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereits Ende 2019 hatte die GPK-S der Regierung empfohlen, die gesetzlichen Anforderungen an die Anordnung einer DNA-Analyse - insbesondere bei Antragsdelikten - zu präzisieren.
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Der Bundesrat erachtete die Kritik am Wildwuchs wenig später als unbegründet. Er tue bereits genug, um die kantonale Praxis bei DNA-Analysen zu harmonisieren, teilte er im Oktober 2019 mit.

Gut zwei Jahre später sind die Fronten in dieser Frage weiterhin verhärtet, wie sich nach einer Inspektion der GPK-S zeigt. Die Kommission bedauere, «dass der Bundesrat nach wie vor nicht bereit ist, hinsichtlich einer einheitlicheren Praxis in den Kantonen bei der Anordnung einer DNA-Analyse eine aktivere Rolle einzunehmen», heisst es in einem am Donnerstag veröffentlichten Kurzbericht.

Die teils grossen kantonalen Unterschiede bei der Anordnung von DNA-Analysen stehen seit längerem in der Kritik. Die Polizei entnehme DNA-Proben teilweise routinemässig und teilweise auch bei leichten Vergehen, was nicht verhältnismässig sei, heisst es verschiedentlich. Mit einem Leitentscheid aus dem Jahr 2014 grenzte das Bundesgericht die Anordnungsvoraussetzungen näher ein.

Die GPK-S bezweifelt jedoch gemäss dem aktuellen Bericht, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts sowie die laufenden Anpassungen der Strafprozessordnung zu einer raschen Harmonisierung der unterschiedlichen Praxis in den Kantonen beitragen werden. Geht es nach der Kommission, sollte beispielsweise das Bundesamt für Polizei (Fedpol) eine stärkere Rolle spielen bei Vereinheitlichung der Praxis.

Der Bundesrat macht seinerseits geltend, dass das Fedpol «nicht steuernd eingreifen» könne, da es sich bei der Anordnung der Erstellung von DNA-Personenprofilen um strafprozessuale Zwangsmassnahmen handle, die in der Zuständigkeit der Kantone lägen. Zudem weist die Regierung gemäss dem Kurzbericht darauf hin, dass die Zahl der angeordneten DNA-Analysen in der Schweiz von 2015 bis 2020 um die Hälfte zurückgegangen ist.

Die GPK-S anerkennt diese Entwicklung zwar, hält aber fest: «Bei gewissen Kantonen liegt der Rückgang jedoch markant unter dem nationalen Durchschnitt.» Die Kommission kündigte «zu gegebener Zeit» eine Nachkontrolle an.

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