Erstes Ja zu Planungsgrundlagen für Kernforschungszentrum Cern
Bundesrat plant Gesetzesänderungen, um Infrastrukturprojekte des Cern zu beschleunigen.
Der Bundesrat will Grundlagen schaffen, damit Infrastrukturprojekte für das Kernforschungszentrum Cern im schweizerisch-französischen Grenzgebiet einfacher und zügiger geplant werden können. Als Erstrat hat der Nationalrat Ja gesagt dazu.
Mit 116 zu 59 Stimmen und mit elf Enthaltungen bewilligte er am Mittwoch Anpassungen im Gesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation, als Ausnahme für das Cern. Der Sachplan könnte zum Beispiel Grundlage werden für den derzeit diskutierten, rund 100 Kilometer langen Future Circular Collider (FCC).
Gegen die Vorlage war die SVP. Sie befürchtete einen Präzedenzfall. Sprecherin Katja Riem (BE) warnte vor einem Eingriff in die kantonale raumplanerische Hoheit.
«Pragmatischer Föderalismus» oder Eingriff in kantonale Rechte?
Auch wenn das Cern für die Forschung wichtig sei, gebe es keinen Grund dafür. Bundesrat Guy Parmelin (SVP) hingegen sprach von «pragmatischem Föderalismus». Die Gesetzesänderung ermöglicht es, für das Cern einen Sachplan zu erstellen.
Dieser soll gewährleisten, dass strategische Vorhaben des Cern mit allen Interessen vereinbar sind. Der Bundesrat spricht dabei von den Zielen der Forschungspolitik, den Aufgaben der Schweiz als Gaststaat sowie Vorgaben im Bereich Umwelt und Raumplanung.
90 Prozent des Cern liegen in Frankreich, der Rest im Kanton Genf. Das Sachplan-Verfahren wird im Absprache mit diesem Kanton durchgeführt.
Neue Kompetenzen für Bund und Kanton
Auch die Kompetenzen für den Bund und den Kanton Genf sollen mit der Gesetzesänderung geregelt werden. Der Bund soll Befugnisse erhalten, die heute der Kanton hat.
Heute könnten Bauvorhaben auf den Parzellen des Cern erst nach einem rund acht Jahre dauernden Verfahren, für das Genf zuständig sei, umgesetzt werden, schrieb der Bundesrat in der Botschaft. Diese für die Raumplanung üblichen Fristen könnten dem schnellen Bedarf für Entwicklungen des Cern zuwiderlaufen. Die Vorlage geht an den Ständerat.