Finanzkontrolle rügt Steuerverwaltungen wegen Fehlbuchungen
Wegen systematischer Fehler haben kantonale Steuerbehörden Milliardenbeträge falsch gemeldet. Betroffen ist vor allem der Kanton Zürich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone melden zum Teil falsche Zahlen über ihre Steuereinnahmen.
- Besonders im Kanton Zürich liegen die Beträge zum Teil um Milliarden daneben.
- Anhand der Meldungen wird der Finanzausgleich unter den Kantonen berechnet.
Na, Steuererklärung schon ausgefüllt? Stimmen alle Zahlen und sind erst noch im richtigen Feld eingetragen? Wenn nicht: Keine Schande, sogar die kantonalen Steuerverwaltungen sind sich offenbar nicht immer ganz sicher, was sie eigentlich tun. Das zeigt eine Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle.
Tote verursachen Milliardenfehler
Die Kantone müssen ihre Steuerdaten dem Neuen Finanzausgleich (NFA) melden, damit eruiert werden kann, welche «armen» Kantone wie viel Geld von den «reichen» Kantonen erhalten. Vor allem der Kanton Zürich bekundet dabei Mühe, die Daten seiner Steuerzahler vollständig zu übermitteln. Aufgrund von Einzelfällen ist man systematischen Fehlern auf die Spur gekommen.
So hat das System die Daten von Personen einfach gesperrt, welche wegen eines manuellen Fehlers die Steuerrechnung noch nicht erhalten haben. In über 17'000 Fällen, womit der Kanton Zürich 750 Millionen Franken zu wenig gemeldet hat. Umgekehrt hat der Kanton Zürich auch über 10 Milliarden Franken zu viel gemeldet: Wegen eines Programmierfehlers wurden auch die Vermögen von Weggezogenen und Verstorbenen dazugezählt.
Steuerdaten überfordern Steuerbehörden
Ist die IT schuld im Kanton Zürich? Beim Wechsel auf ein neues System wurde bei Personen mit Quellensteuer nur das Einkommen, aber nicht das Vermögen gemeldet. Wenn es gemeldet worden wäre – sagt die EFK – dann sogar in der falschen Kategorie. Die Hochrechnung ergibt einen «Vermögensfehlbetrag von 1'591'002’050 Franken», denn wenn schon, dann auf 50 Franken genau.
Ebenfalls 1,5 Milliarden fehlen, weil die Vermögen von erst provisorisch veranlagten Steuerpflichtigen von 2013 bis 2015 nicht gemeldet wurden. Andere Fehler wurden betragsmässig als weniger signifikant beurteilt. Anlass zu Stirnrunzeln geben sie allemal.
Unmögliche österreichische Grenzgänger
Für einmal nicht der Kanton Zürich, sondern Obwalden: Statt dem Reinvermögen eines Steuerzahlers wurde das Gesamtvermögen gemeldet. Differenz: eine halbe Million. Kann passieren – einem Steuerzahler, aber doch nicht einer Steuerbehörde.
Der Kanton Zürich dagegen meldet österreichische Grenzgänger als Ansässige. Nicht aus Versehen, sondern: Das System kann Österreicher nicht identifizieren und darum deren Anzahl oder Einkommen auch nicht anzeigen. Weil Einkommen und Vermögen der Schweizer Steuerzahler aber mehrere Billionen Franken betragen, sind das Kaffeekässeli-Beträge.