Flüchtlinge sollen vor Missbrauch und Sozialdumping geschützt sein
Zusammen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften will Justizministerin Karin Keller-Sutter rasch Lösungen für die Integration der Ukraine-Flüchtlinge finden.
Das Wichtigste in Kürze
- Bund, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich über Ukraine-Flüchtlinge ausgetauscht.
- Alle Seiten seien einig, dass die Integration bestmöglich unterstützt werden soll.
- Gefragt seien insbesondere Kita-Plätze.
Die Flüchtlinge aus der Ukraine sollen bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt vor Missbrauch und Sozialdumping geschützt werden. Darauf haben sich am Mittwoch die Sozialpartner bei einem Treffen mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter verständigt. Die Rede war von 35'000 bis 50'000 Personen, die schliesslich vor dem Ukraine-Krieg in die Schweiz flüchten könnten.
Grosse Einigkeit bei Bund und Sozialpartnern
Es sei ein Treffen der Einigkeit gewesen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter nach rund anderthalb Stunden dauernden Gesprächen mit Arbeitgeber-Vertretern und Gewerkschaften. Einig, dass man den Ukraine-Flüchtlinge so gut wie möglich die Integration in der Schweiz ermöglichen will. Aber auch einig, dass es noch viele offene Fragen gebe, aber man jetzt einen Mechanismus geschaffen habe, diese zu klären.
Das Treffen sei ein wichtiges Signal, dass die Sozialpartner eingebunden seien, sagte die Bundesrätin im Anschluss vor den Medien. Und: «Wir haben ja viele Partner, die Kantone sind wichtig, die Privaten, aber auch die Organisationen in der Arbeitswelt sind zentral.»
Nachdem der Bundesrat am Samstag den Schutzstatus S aktiviert hatte, können die Schutzsuchenden ohne Wartefrist eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufnehmen. Die Sozialpartner hätten sich bereit gezeigt, zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen beizutragen, bestätigten die Verbandsvertreter.
Keller-Sutter: «Vorwiegend Frauen, die zurück möchten»
Aus Sicht des Bundesrates ist der Zugang zur Erwerbstätigkeit zentral, damit die geflüchteten Personen während ihres Aufenthalts in der Schweiz am sozialen und beruflichen Leben teilnehmen können. Es soll ihnen ein strukturierter Alltag, finanzielle Unabhängigkeit und der Erhalt ihrer beruflichen Qualifikationen im Hinblick auf eine Rückkehr in ihre Heimat ermöglicht werden.
Die Flüchtlinge aus der Ukraine seien überwiegend Frauen, zum Teil mit Kindern, die ihre Männer zur Verteidigung in ihrer Heimat zurückgelassen hätten, sagte Keller-Sutter. Entsprechend sei davon auszugehen, dass sie auch wieder in die Ukraine zurückkehren wollten.
Ziel des Bundesrates und der Sozialpartner sei es, den Schutz vor Missbrauch und Sozialdumping sicherzustellen. Zuständig für die Bewilligung einer Erwerbstätigkeit sind die kantonalen Arbeitsmarktbehörden. Sie müssten prüfen, ob die Arbeits- und Lohnbedingungen orts-, berufs- und branchenüblich seien.
Für Adrian Wüthrich, Präsident von TravailSuisse, ist insbesondere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine Herausforderung. Die mit Kindern geflüchteten Frauen seien zwingend auf Kita-Plätze angewiesen, um überhaupt arbeiten zu können. Fragen gebe es auch bei der Anerkennung ausländischer Diplome. Die Sozialpartner hätten sich darauf geeinigt, pragmatische Lösungen zu finden.
Der Präsident des Arbeitgeberverbands, Valentin Vogt, streicht heraus, dass auch Firmen mit Geschäftsbeziehungen in den Konflikt-Staaten viele Fragen hätten. Sie seien einerseits in Sorge um eigene Mitarbeiter, andererseits sind Lieferketten unterbrochen worden. «Unternehmen machen sich Sorgen, ob man jetzt direkt aus dem Corona-Aufschwung in eine Rezession geht», so Vogt zu Nau.ch.