Flughäfen und Airlines sollen Gesichtserkennung verwenden dürfen
Der Bundesrat ebnet den Weg für papierloses Boarding dank Biometriedaten.
Das Wichtigste in Kürze
- Flughäfen und Airlines sollen künftig Gesichtserkennung nutzen dürfen.
- Der Bundesrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.
- Dank Biometriedaten soll die Bordkarte entfallen können.
Flughäfen und Airlines sollen in der Schweiz künftig die Gesichtserkennung bei Passagieren einsetzen dürfen. Der Bundesrat will den Einsatz von biometrischen Daten im Passagierabfertigungsprozess erlauben.
Check-in und Einsteigen ohne Billett
Die Landesregierung hat am Mittwoch eine Vorlage für eine Änderung des Luftfahrtgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Verwendung von Biometriedaten erlaube es den Passagieren, künftig auf Papiertickets oder elektronische Bordkarten zu verzichten, schrieb der Bundesrat. Zum Einsatz kommen könnte die Gesichtserkennung bei der Gepäckabgabe, beim Check-in, bei der Bordkartenkontrolle oder beim Einsteigen ins Flugzeug.
Möglich wären aber auch Zugangskontrollen für das Personal mittels Gesichtserkennung. Für Personen, die das ablehnen, muss laut dem Bundesrat als Alternative der bisherige Prozess ohne biometrische Daten angeboten werden.
Die Gesichtserkennung ist eines von 22 Themen in der Luftfahrt, die der Bundesrat mit der Revision neu regeln will. Dazu gehören auch ein Bestandesschutz für die Landesflughäfen. Teils gehen die Vorschläge auf parlamentarische Vorstösse zurück. Die Vernehmlassung dauert bis Ende November.