Gentech-Kritiker werfen Bundesrat Rösti «Irreführung» vor
Der Bundesrat präsentiert ein neues Gesetz, das Gentech-Pflanzen teilweise zulassen würde. Doch «Gentechnik» kommt nicht einmal im Titel vor.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will «Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien» zulassen.
- Dabei handelt es sich um neue Methoden der Gentechnologie.
- Gentech-Kritiker werfen Umweltminister Alber Rösti vor, die Konsumenten würden getäuscht.
«Die Konsumentinnen und Konsumenten werden getäuscht, wenn nicht ‹Gentechnik› draufsteht, wo Gentechnik drin ist», sagt Claudia Vaderna. Sie ist Geschäftsleiterin der Schweizer Allianz Gentechfrei und Mit-Initiantin der Lebensmittelschutz-Initiative. Denn der heute von Umweltminister Albert Rösti vorgestellte Gesetzesvorschlag heisst: «Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien.»
Regeln soll das heute vorgestellte Gesetz den differenzierten Umgang mit den unterschiedlichen gentechnischen Methoden. So sollen Pflanzen aus neuen Technologien, die nicht das Erbgut verschiedener Spezies vermischen, zugelassen werden können.
«Irreführende Bezeichnung»
«Das Gesetz ist aus unserer Sicht lückenhaft und ungenügend», hält Claudia Vaderna fest. Das beginne aber insbesondere schon beim Titel, in dem eben nicht einmal «Gentechnik» drinstehe. «Das neue Gesetz beschönigt und verschleiert die Gentechnik in unseren Lebensmitteln mit einer sehr irreführenden Bezeichnung.»

Bundesrat Rösti argumentierte in der Medienkonferenz damit, dass man so wirklich unterscheiden könne zwischen den klassischen und den neuen Technologien. Das helfe dann auch den Konsumentinnen und Konsumenten.
Eben gerade nicht, wenn das Wort «Gentechnik» tunlichst vermieden wird, findet Vaderna. Auch auf Lebensmitteln soll die Bezeichnung nicht «Gentechnik» lauten. Für sie ist deshalb klar: «Der Bundesrat ist gegenüber der Gentech-Lobby eingeknickt. Die Wahlfreiheit ist mit diesem Entwurf nicht gewährleistet.»
Auch Bundesamt für Justiz mit Vorbehalten
Bei der «Allianz Gentechfrei» sieht man noch diverse weitere Defizite im Gesetzesvorschlag. Nicht nur bezüglich Umgangs mit der Gentechnik, sondern auch auf rein juristischer Ebene.

«Gentechnik gehört ins Gentechnikgesetz. Ein neues Spezialgesetz generiert irrtümlicherweise die Annahme, dass es sich dabei nicht um Gentechnik handelt», erläutert Vaderna. «Das Bundesamt für Justiz kritisiert dies zudem als Rechtsdopplung.»
«Der Gesetzesentwurf ignoriere auch zentrale Patentfragen. «Er liefert Schweizer Züchter und Bäuerinnen der wachsenden Abhängigkeit von Agrarmultis aus.»
Risikoprüfung mit Risiken
Die letzten September lancierte Lebensmittelschutz-Initiative gehe weiter als das Gesetz. Das sehe man insbesondere auch bei der Risikoprüfung.
Der Bundesrat will nur Pflanzen zulassen, bei denen eine ganze Liste von Riskiken ausgeschlossen werden können: Vermischung mit anderen Pflanzen, unkontrollierte Vermehrung, und so weiter. Ist das denn nicht gut genug?
«Nein», sagt Claudia Vaderna. «Es ist eine Risikoprüfung mit einer weit offenen Hintertüre.» Sie kritisiert etwa, dass die Risikoprüfung umgangen werden können soll, wenn eine ähnliche Pflanze bereits zugelassen ist. «So fallen potenziell Risiken durch die Maschen.» Denn nicht nur der Apfel im Regal, sondern auch die Technik, die zur Herstellung verwendet wurde, müsse auf Risiken geprüft werden.