Bundesrat will einige Gentech-Methoden für Pflanzen zulassen
Umweltminister Alber Rösti stellt ein neues Gesetz für «Züchtungstechnologien» vor. Das Gentechnik-Moratorium soll aber für fünf Jahre verlängert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat schlägt ein neues Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien vor.
- Erlaubt werden sollen die gezielte Mutagenese und die sogenannte Cisgenese.
- Gleichzeitig soll das geltende Gentech-Moratorium um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Der Bundesrat wolle den Bedenken der Bevölkerung zur Gentechnik Rechnung tragen, schreibt er in seiner Mitteilung. Aber einige Methoden der Gentechnik sollen künftig bewilligt werden können. Damit folgt der Bundesrat dem Auftrag des Parlaments: Dieses verlangte eine «risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien».
«Behutsame Öffnung» à la EU-Kommission
Der Bundesrat will das Vorsorgeprinzip berücksichtigen. Er schlage deshalb eine behutsame Öffnung der Zulassungsverfahren vor. Dabei will er sich grundsätzlich am Vorschlag der EU-Kommission orientieren, aber mit stärkeren Kontrollmechanismen.

Im ersten Quartal 2026 soll ein Gesetzesentwurf dem Parlament vorgelegt werden; bis Anfang Juli 2025 dauert die Vernehmlassung. Das geltende Gentechnik-Moratorium soll für fünf Jahre verlängert werden. Pflanzen aus «neuen Züchtungstechnologien» sollen davon aber ausgenommen sein.
Verschiedene Methoden der Gentechnik
Zu den neuen Züchtungstechnologien, die erlaubt werden sollen, zählen die gezielte Mutagenese und die Cisgenes. Bei der gezielten Mutagenese wird das Erbmaterial einer Pflanze an bestimmten Stellen gezielt verändert. Erbmaterial von aussen wird dabei keines eingebaut.
Bei der Cisgenese werden Gene eingefügt, die aus derselben oder einer nahe verwandten Pflanzenart stammen. Weiterhin nicht zugelassen werden Pflanzen, die Gene von anderen Spezies enthalten, also sogenannt transgenes Erbmaterial.

Mit den neuen Züchtungstechnologien werde das Erbmaterial so verändert, wie es auch auf natürliche Weise durch Kreuzung passieren könnte. Der Bundesrat erhofft sich, dass damit bestimmte Eigenschaften wie Trockenheitsresistenz erzielt werden können. Diese Eigenschaften seien mit herkömmlicher Gentechnik schwierig zu erreichen.
Auch könne die Landwirtschaft je nach dem auf Pflanzenschutzmittel verzichten. «Das hilft der Umwelt», betonte Bundesrat Albert Rösti. Ein konkretes Beispiel könne die Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln sein. Diese habe in den letzten Jahren grosse Schäden bei den Produzenten angerichtet.
Zulassung und Kennzeichnung
Die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten soll gewährleistet bleiben. Deshalb müssten Produkte, die zugelassene Pflanzen aus solchen neuen Gentech-Züchtungen enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden. Auch die Warenflüsse gelte es zu trennen.
Unabhängig vom Zulassungsverfahren brauche es für das Inverkehrbringen aber auch einen Mehrwert: Für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten. Für Freisetzungsversuche soll dagegen kein solcher Nachweis nötig sein.