Gesundheitskommission bittet Kranke zur Kasse

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Bern,

Die tiefste Franchise soll künftig nicht mehr 300, sondern 500 Franken betragen. Zumindest wenn es nach der Nationalratskommission geht.

Ein Arzt ist ausgerüstet.
Ein Arzt ist ausgerüstet. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die nationalrätliche Gesundheitskommission will die Franchisen erhöhen.
  • Dadurch liessen sich unnötige Konsultationen vermeiden lassen, hiess es.

Kranke sollen einen grösseren Teil der Arztrechnung selber zahlen müssen. Die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrats will die tiefste Franchise von 300 Franken auf 500 Franken erhöhen.

Sie hat mit 13 zu 10 Stimmen eine entsprechende Kommissionsmotion beschlossen, wie die Parlamentsdienste heute Freitag mitteilten. Die Mehrheit der SGK ist überzeugt, dass sich die Versicherten mit der höheren Kostenbeteiligung kostenbewusster verhalten und unnötige Spital- und Arztkonsultationen vermeiden. Die Prämien sollen dadurch insgesamt um 430 Millionen Franken oder 1,7 Prozent entlastet werden.

Die Kommission hält die zusätzliche Belastung kranker Erwachsener für vertretbar. Sie meldet zugleich Zweifel an den Hinweisen des Bundesrats an, dass sich Teile der Bevölkerung den Arzt nicht mehr leisten könnten. Personen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen erhielten Prämienverbilligungen, die pro Jahr weit über die Franchise hinausgingen, heisst es in der Mitteilung. Je nach Situation komme noch EL und Hilfslosenentschädigung dazu.

Einkommensabhängige Franchise

Nach Ansicht der Kommission gilt das auch für chronisch kranke Menschen. Diese hätten das grösste Interesse daran, dass die Krankenversicherung bezahlbar bleibe. «Zur Eindämmung der Kostenentwicklung der Krankenversicherung müssen alle einen Beitrag leisten.» Die Linke lehnt die höhere Minimalfranchise ab. Sie möchte, dass vor sich vor allem die höheren Einkommen stärker an den Kosten beteiligen.

Die Erhöhung der Minimalfranchise scheint in den Räten allerdings mehrheitsfähig zu sein. Diese haben bereits 2016 eine Motion angenommen, die eine höhere Kostenbeteiligung verlangt. Gestützt darauf hat der Bundesrat eine Vorlage ausgearbeitet. Er schlägt vor, alle Franchisen um 50 Franken zu erhöhen, sobald die Kosten einen bestimmten Grenzwert übersteigen.

Franchisen und Bruttokosten zu Lasten der Grundversicherung sollen im Verhältnis 1:12 gehalten werden. Sobald die Kosten pro Person 13-mal höher liegen als die ordentliche Franchise, müssen alle Franchisen um 50 Franken angehoben werden. Das ist nächstes Mal bei Bruttokosten von 3900 Franken der Fall. Der Bundesrat geht davon aus, dass 2020 eine Erhöhung fällig ist, danach voraussichtlich alle vier Jahre.

Nach Ansicht der SGK geht das zu langsam voran. Sie drängt auf eine rasche Umsetzung ihrer Motion. Den Vorschlägen des Bundesrats hat sie trotzdem zugestimmt, mit 16 zu 7 Stimmen.

Wahlfranchise für drei Jahre

Der Bundesrat ist schon heute befugt, die Franchisen anzupassen. Das hat er in der Vergangenheit auch getan. Die ordentliche Franchise belief sich bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes 1996 auf 150 Franken. Zunächst wurde sie auf 230 Franken erhöht, heute beträgt sie 300 Franken. Auch die Wahlfranchisen sind seither in zwei Schritten erhöht worden.

Schliesslich hält die Nationalratskommission daran fest, dass Franchisen über dem heute geltenden Minimum von 300 Franken oder Modelle mit eingeschränkter Arztwahl mindestens drei Jahre beibehalten werden müssen. Die Revision soll verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs – beispielsweise einer planbaren Operation – vorübergehend senken und dann wieder erhöhen.

Die Gesetzesänderung, die die Kommission aufgrund einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hatte, stiess in der Vernehmlassung auf Kritik. Auch der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Er warnte davor, dass das Verbot, die Franchise zu wechseln, sogar höhere Kosten verursachen könnte. Trotzdem will die Mehrheit der SGK die Revision in den Nationalrat bringen.

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