Gross-Events : So will der Bundesrat im Sommer weiter lockern
Der Bundesrat präsentiert den Fahrplan für Grossveranstaltungen. Ab dem 20. August sollen die Fussballstadien wieder gefüllt werden dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will auch bei den Grossveranstaltungen stark öffnen.
- Ab dem 20. August soll es im Freien mit Sitzpflicht keine Beschränkungen mehr geben.
- Der Bund und die Kantone unterstützen Veranstalter, deren Events abgesagt werden müssen.
Der Bundesrat gibt auch den Grossveranstaltern Hoffnung: Im aktuellen Öffnungsschritt zeigt er den Weg auf, wie die Fussballstadien schon bald wieder gefüllt werden können.
Bereits ab erstem Juni sind Pilot-Veranstaltungen geplant. Dabei können in Innenräumen bis zu 600 Personen teilnehmen, im Freien sogar bis zu 1000. Draussen müssen die Teilnehmer keine Masken tragen, wenn sie sitzen. In jedem Kanton können bis zu fünf Pilot-Veranstaltungen durchgeführt werden.
Ein Monat später, ab dem 1. Juli, sind Grossveranstaltungen wieder erlaubt. Drinnen dürfen maximal 3000 Personen teilnehmen, draussen maximal 5000, wenn eine Sitzpflicht gilt.
An Veranstaltungen mit Stehplätzen, beispielsweise Open Airs, dürfen 3000 Personen teilnehmen. Es gilt dann eine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer müssen geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
Keine Zuschauerbeschränkungen im Freien ab 20. August
Ab dem 20. August gibt es dann bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht keine Zuschauerbegrenzungen mehr. So dürfen ab dann beispielsweise Fussballstadion wieder gefüllt werden.
In Innenräumen und Veranstaltungen mit Stehplätzen sind maximal 10'000 Personen zugelassen.
Schutzschirm für Veranstalter
Veranstalter können ihre Events planen, bevor klar ist, ob sie dann wirklich durchführbar sind. Muss der Event abgesagt werden, beteiligen sich Kanton und Bund an den ungedeckten Kosten.
Dies ist aber an Bedingungen geknüpft. So muss der Kanton die Veranstaltung bewilligt und unter den Schutzschirm gestellt haben. Zudem muss mit mindestens 1000 Zuschauern geplant worden sein. Die Teilnehmer müssen zusätzlich auch aus anderen Kantonen kommen.
Der Veranstalter hat eine Franchise von 5000 Franken und einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Kanton und Bund unterstützen danach zu gleichen Teilen, maximal aber fünf Millionen Franken.