Biodiversität

Grosse Kammer widmet sich der Biodiversität in der Schweiz

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat diskutiert am Montagnachmittag über die Biodiversitätsinitiative und den indirekten Gegenvorschlag dazu.

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Der Bundesrat will die Natur und den «ökologischen Ausgleich» in Städten und Gemeinden stärker fördern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Mit der Initiative sollen Bund und Kantone verpflichtet werden, die Artenvielfalt, die Landschaft und das baukulturelle Erbe besser zu schützen. Die Initiative fordert dafür mehr Flächen und mehr Geld.

Der Bundesrat hatte die Initiative im März zur Ablehnung empfohlen und stattdessen einen Gegenvorschlag präsentiert. Teile des Anliegens sollen unter anderem im Natur- und Heimatschutzgesetz geregelt werden. So soll zum Beispiel ab 2030 die Kernfläche der sogenannten ökologischen Infrastruktur von 13,4 auf 17 Prozent der Landesfläche erhöht werden.

Zu den Kernelementen gehören die Biotope, Waldreservate und nationale Schutzgebiete. Erreicht werden soll die erweiterte Fläche mit der Ergänzung regionaler und lokaler Biotope oder dem Ausbau von Waldreservaten. Zudem sollen die bestehenden nationalen Schutzgebiete wo nötig saniert werden.

Die vorberatende Kommission des Nationalrats stimmte dem Vorschlag des Bundesrats grundsätzlich zu. Anders als die Regierung will die Kommission aber nicht, dass der Bund bestimmt, was als Kerngebiet gilt. Stattdessen sollen die Gebiete direkt im Gesetz festgelegt werden. Mit klaren Definitionen will die Kommission Klarheit schaffen.

Zusätzlich schlägt die Kommission vor, sogenannte Biodiversitätsgebiete festzulegen, welche die biologische Vielfalt erhalten und fördern, gleichzeitig aber genutzt werden können. Diese Gebiete wiederum soll der Bundesrat mit den Kantonen festlegen. Dabei müssten die Interessen der Versorgungssicherheit insbesondere betreffend der Ernährung und Energie berücksichtigt werden.

Der Bundesrat will zudem die Natur und den «ökologischen Ausgleich» in Städten und Gemeinden stärker fördern. Die Kommunen sollen mit den Kantonen Massnahmen wie naturnahe Grün- und Gewässerflächen oder begrünte Dächer und Fassaden in den Siedlungen vorantreiben.

Ausserdem soll die Qualität und Attraktivität der Schweizer Siedlungen und Landschaften mit einer umfassenden Baukultur gefördert werde. Dies ist auch ein Anliegen der Initiantinnen und Initianten. Ziel ist es, dass sich Städte und Gemeinden an neue Anforderungen anpassen und gleichzeitig ihre historischen Eigenarten bewahren können. Der Bundesrat geht davon aus, dass dafür dem Bund jährlich Kosten von 96 Millionen Franken und den Kantonen von 90 Millionen Franken entstehen.

Die Kommission schlägt vor, dies aus dem Entwurf zu streichen. Stattdessen soll der Bundesrat dieses Anliegen in der nächsten Kulturbotschaft 2025-2028 aufnehmen.

Die Biodiversitätsinitiative empfahl die Kommission mit 15 zu 7 stimmen bei zwei Enthaltungen zur Ablehnung. Eine Minderheit beantragt die Annahme. Die Initiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» wurde Anfang September 2020 vom Trägerverein «Ja zu mehr Natur, Landschaft und Baukultur» eingereicht.

Der Rat beginnt am Montagnachmittag mit der Debatte. Am Dienstag und Mittwoch ist die Fortsetzung traktandiert.

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