Das Moratorium für die Nutzung gentechnisch veränderter Organismen (Gentech) wird um weitere vier Jahre verlängert.
Gentech-Moratorium
Wegen des Gentech-Moratoriums dürfen in der Schweiz gentechnisch veränderte Organismen im Moment nur zu Forschungszwecken angebaut werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DOMINIC FAVRE

Das seit Ende 2005 geltende und bisher viermal verlängerte Gentech-Moratorium soll bis Ende 2027 gelten. Die zuständige Nationalratskommission hat grünes Licht erhalten, um eine Vorlage dazu auszuarbeiten. Danach soll ein Spezialgesetz zur Regulierung neuer Pflanzenzüchtungsverfahren in Kraft treten.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat mit 11 zu 1 Stimme eingewilligt, eine Vorlage auszuarbeiten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Das Moratorium soll damit um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Ausarbeitung eines neuen Gesetzes

Vor dem Entscheid liess sich die Ständeratskommission über die Arbeiten am Entwurfs für das Spezialgesetz zur Regulierung neuer Pflanzenzüchtungsverfahren informieren. Der Verlängerung stimmte sie zu, um nach dem Auslaufen des geltenden Moratorium eine Lücke im Recht zu verhindern.

Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums beauftragte das Parlament den Bundesrat, bis Mitte 2024 einen Gesetzesentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vorzulegen. Allerdings ist laut der Nationalratskommission absehbar, dass diese Vorlage bis zum Ende des aktuellen Moratoriums nicht fertig behandelt werden kann.

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