Die Nationalratskommission fordert, das Gentechnik-Moratorium bis 2027 zu verlängern, um ein neues Gesetz für Pflanzenzüchtungsverfahren vorzubereiten.
Gentech-Moratorium
Wegen des Gentech-Moratoriums dürfen in der Schweiz gentechnisch veränderte Organismen im Moment nur zu Forschungszwecken angebaut werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/DOMINIC FAVRE

Das seit Ende 2005 geltende und bisher viermal verlängerte Gentech-Moratorium soll bis 2027 gelten. Das fordert die zuständige Nationalratskommission. Danach soll ein Spezialgesetz zur Regulierung neuer Pflanzenzüchtungsverfahren in Kraft treten.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat eine parlamentarische Initiative zur Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratoriums bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel mit 17 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung.

Nächster Schritt: Ständeratskommission

Darüber entscheiden wird als Nächstes die zuständige Ständeratskommission. Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm bis Mitte 2024 einen Gesetzesentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren vorzulegen.

Weil die Arbeiten an der Vorlage aber mehr Zeit in Anspruch nehmen, ist bereits jetzt absehbar, dass nicht genügend Zeit übrigbleiben wird, um die Vorlage bis zum Auslaufen des aktuellen Moratoriums fertig zu behandeln.

Verlängerung als Lösung

Es scheint nach Ansicht der WBK-N angezeigt, das bestehende Moratorium um zwei weitere Jahre zu verlängern. Durch dieses Vorgehen werde ein künftiges Inkrafttreten der Zulassungsregelung für Pflanzen aus den neuen gentechnischen Verfahren nicht tangiert, hiess es.

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