Helsana-App kassiert Rüffel

Benedikt Theiler
Benedikt Theiler

Zürich,

Die Krankenkasse Helsana bietet ihre Gesundheits-App auch bei Grundversicherten an. Versicherte können mit sportlichen Leistungen Rabatte erhalten. Laut Bundesamt für Gesundheit ist das aber nicht zulässig, denn in der Grundversicherung dürfen keine Rabatte gewährt werden.

Mit den Apps können Versicherte beim wandern, joggen und Velo fahren Bonuspunkte sammeln.
Mit den Apps können Versicherte beim wandern, joggen und Velo fahren Bonuspunkte sammeln. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Helsana bewirbt seine Gesundheits-App auch bei Grundversicherten.
  • Für das Bundesamt für Gesundheit ist das nicht zulässig. In der Grundversicherung dürfen keine Rabatte gewährt werden.
  • Auch Datenschützer reklamieren bei Helsana.

Mit Gesundheits-Apps wollen Krankenkassen ihren Versicherten den Sport schmackhaft machen. Mit den Apps können die Kunden beim wandern, joggen und Velo fahren Punkte sammeln, die sie dann als Rabatte, Goodies oder Geld bekommen. Bis zu 300 Franken Prämien können sich beispielsweise Kunden beim Krankenversicherer Helsana einsparen. Gültig sind solche Bonusprogramme aber nur für Zusatzversicherte, denn gemäss Schweizer Gesetz dürfen in der Grundversicherung keine Rabatte angeboten werden (Nau berichtete).

Prämienrabatte und Rückerstattung nicht zulässig

Wie «SRF» berichtet, bewirbt nun die Helsana seine Gesundheits-App «Helsana Plus» auch bei Grundversicherten und hat damit das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgeschreckt. Denn: In der Grundversicherung ist es das BAG, welches genehmigen darf, welche Prämien die Kassen anwenden dürfen.

«Gesetzlich nicht vorgesehene Prämienrabatte oder -rückerstattungen sind gar nicht zulässig,» so BAG-Sprecherin Katrin Holenstein gegenüber «SRF». Man prüfe derweil, ob das Angebot im Rahmen der Grundversicherung zulässig sei. Das BAG habe aber bisher «kein grünes Licht für ein solches Programm gegeben.»

Helsana-Sprecher Stefan Heini wehrt sich: Man sei der Auffassung, dass für «Helsana Plus» keine Bewilligung des BAG nötig sei. Ausserdem ist das BAG über die Lancierung der APP informiert worden. Dieses habe aber seine Vorbehalte erst zwei Wochen nach der Lancierung des Programms mitgeteilt.

Kritik auch von Datenschützer

Rauer Wind gegen die Helsana-App kommt aber nicht nur vom BAG. Auch der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte untersucht das Bonusprogramm des Krankenversicherers. Man habe Hinweise darauf, «dass auch Daten aus der Grundversicherung bearbeitet werden,» sagt Slivia Böhlen vom Eidgenössischen Datenschutz. «Dies wäre unserer Ansicht nach unzulässig.» Dies weil Gesundheitsdaten als sehr sensible Daten gelten und besonders schützenswert sind.

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