Hooliganismus-Bekämpfung: Bund will Kantone stärker unterstützen
Im Kampf gegen Hooliganismus können die Kantone künftig noch stärker auf die Unterstützung vom Bund zählen. Im Zentrum steht «Hoogan».
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantone werden vom Bund im Kampf gegen Hooliganismus stärker unterstützt.
- Insbesondere soll das Informationssystem «Hoogan» weiterentwickelt werden.
- Kantone sollen damit eine Risikoanalyse für Spiele erhalten.
Der Bund will die Kantone im Kampf gegen Hooliganismus stärker unterstützen. Das geht aus dem vom Bundesrat verabschiedeten Bericht zur Bekämpfung von gewaltsamen Ausschreitungen an Sportveranstaltungen hervor.
Dabei soll vor allem das Informationssystems «Hoogan» weiterentwickelt werden. Das Informationssystem enthält Daten von Personen, die sich bei Sportveranstaltungen in der Schweiz und im Ausland gewalttätig verhalten haben.
Künftig sollen Kantone durch das System eine Risikoanalyse für Spiele erhalten, um polizeiliche Massnahmen ergreifen zu können.
Bund will Kantone und Sportklubs «noch intensiver» betreuen
Zudem soll das System bereits bei der Eingangskontrolle der Stadien eingesetzt werden können, um Personen zu überprüfen. So soll bereits vor dem Betreten des Stadions festgestellt werden können, ob gegen eine Person polizeiliche Massnahmen verhängt worden sind.
Zusätzlich kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bei der entsprechenden Kantonspolizei beantragen, ein Rayonverbot gegen gewalttätige Personen zu erlassen.
Der Bund unterstütze und fördere die Kantone und Sportklubs bereits heute, sei jedoch gewillt, dies «noch intensiver» zu tun, heisst es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. Gewaltsame Ausschreitungen anlässlich von Sportveranstaltungen stellen laut Bundesrat eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.
Der Bericht legt dar, wie der Bund die Bekämpfung von Hooliganismus besser koordinieren, unterstützen und fördern kann. Ein Postulat des Ständerats hatte einen solchen Bericht gefordert.
Dabei will der Bundesrat die Kantone und die Sportclubs auch in die Pflicht nehmen, ihre Verantwortung «aktiv wahrzunehmen» und sich beispielsweise an operativen Spielbesuchen zu beteiligen. Für die Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen sind in der Schweiz primär die Kantone zuständig. Der Bund nimmt eine subsidiäre Rolle ein.