Individualbesteuerung: Parlament soll über Heiratsstrafe entscheiden
Der Bundesrat befürwortet die Einführung der Individualbesteuerung – jedoch nicht über die «Steuergerechtigkeits-Initiative».
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat befürwortet die Abschaffung der Heiratsstrafe.
- Diese solle jedoch über ein Gesetz erfolgen und nicht über einen Verfassungsartikel.
- Er empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative und die Annahme des Gegenvorschlags.
Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung. Allerdings solle diese nicht über einen neuen Verfassungsartikel erfolgen, sondern per Bundesgesetz. Die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» empfiehlt er daher zur Ablehnung.
Stattdessen empfiehlt er laut Medienmitteilung vonseiten der Regierung die Annahme des indirekten Gegenvorschlags. Mit einem neuen Bundesgesetz liesse sich das Ziel der Individualbesteuerung schneller erreichen. Das Parlament kann über die Abschaffung der Heiratsstrafe entscheiden.
Heiratsstrafe soll abgeschafft werden
Mit dem Wechsel von der Ehepaarbesteuerung zur Individualbesteuerung will der Bundesrat die sogenannte Heiratsstrafe abschaffen und positive Erwerbsanreize setzen. Der Grundsatz lautet: Ehepaare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen.
Insgesamt geht der Bundesrat bei der direkten Bundessteuer von rund einer Milliarde Franken jährlicher Mindereinnahmen aus. Dabei bezieht sich der Bundesrat auf das Steuerjahr 2024. Davon trägt der Bund rund 800 Millionen Franken und die Kantone rund 200 Millionen Franken. Bis die Reform umgesetzt wird, dürfte es aber noch Jahre dauern.