Indonesien-Abkommen: Die Argumente der Befürworter
Am 7. März stimmt die Schweiz über das Indonesien-Abkommen ab. Die Unternehmen hierzulande würden von zollfreiem Export profitieren, erklären die Befürworter.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 7. März findet die Abstimmung über das Freihandelsabkommen mit Indonesien statt.
- Bundesrat und Parlament sehen darin eine grosse Chance im Wachstumsmarkt.
- Schweizer Unternehmen würden von zollfreiem Export und Rechtssicherheit profitieren.
Am 7. März stimmt die Schweiz über das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien ab. Mit dem Abkommen würden die Zölle auf fast allen Schweizer Exporten wegfallen. Das Gleiche gilt für indonesische Exporte in die Schweiz.
Ausgenommen von der Zollfreiheit sind landwirtschaftliche Produkte. Zudem gelten für den Import von Palmöl spezielle Bedingungen.
Bundesrat und Parlament befürworten das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien. Das sind ihre Pro-Argumente.
Verbesserter Marktzugang
Für Schweizer Firmen ist der Zugang zu ausländischen Märkten wichtig. Jedoch müssen sich die Unternehmen beim Export ins Ausland auf einen verlässlichen Zugang versichern können, heisst es im Argumentarium.
Die Schweiz führe zudem bereits mehr als 30 Abkommen mit über 40 Ländern ausserhalb der EU und EFTA.
Indonesien-Abkommen: Wachstumsmarkt
Der Handel mit Indonesien hat grosses Wachstumspotenzial, wird derzeit aber von hohen Zöllen und anderen Handelsbarrieren behindert. Das Indonesien-Abkommen würde die Zölle zu 98 Prozent aufheben und soll den Schweizer Firmen Rechts- und Planungssicherheit geben.
Schweizer Landwirtschaft erhält neue Chancen
Für Agrarprodukte wurden die Zölle nur teilweise gesenkt. Damit die Landwirtschaft in der Schweiz nicht gefährdet wird, heisst es weiter. Zudem stellt der indonesische Agrarbereich grösstenteils keine Konkurrenz für die Schweiz dar, da es sich vielfach um tropische Produkte handelt.
Hingegen biete das Abkommen neue Verkaufsmöglichkeiten für Schweizer Landwirtschaftsprodukte wie Milch, Käse und Schokolade.
Umwelt und Arbeitnehmerrechte
Für das Freihandelsabkommen wurden wichtige Regeln zur nachhaltigen Entwicklung aufgestellt. So darf beispielsweise der Regenwald nicht abgeholzt werden. Die Entwässerung der Torfmoore und Brandrodungen sind ebenfalls verboten.
Die betroffenen Länder müssen zudem stets die Arbeitnehmerrechte einhalten und die Rechte der indigenen Bevölkerung dürfen nicht verletzt werden.
Spezial-Bedingungen für Palmöl
Palmöl ist wegen seiner sozial- und umweltpolitischen Auswirkungen umstritten. Aus diesem Grund bleiben die Zollgebühren beim Import von indonesischem Palmöl vorhanden.
Für nachweislich nachhaltig produziertes Palmöl sieht das Indonesien-Abkommen jedoch einen Zollrabatt vor. Heisst, für eine beschränkte Menge pro Jahr würden sich die Kosten um rund 20 bis 40 Prozent senken.
Gestärkte Zusammenarbeit
Mit dem Freihandelsabkommen sollen auch andere Projekte und Ziele gefördert werden. So zum Beispiel im Palmöl-Sektor. Dort setzt sich die Schweiz für «den Aufbau einer ressourcenschonenden Produktion» ein. Durch das Abkommen sollen davon auch indonesische Kleinunternehmen profitieren können, heisst es im Argumentarium.
Das bedeutet ein Nein
Besonders in Kritik steht das Indonesien-Abkommen wegen dem Import von Palmöl. Bundesrat und Parlament sehen darin jedoch eine Chance, die nachhaltige Palmöl-Produktion zu fördern.
Bei einem Nein hingegen würde die Möglichkeit der Förderung verloren gehen. Zudem würde eine Ablehnung Indonesien vermitteln, dass Bemühungen um Nachhaltigkeit gar nicht gefragt seien.