Initiative für neue Bundesverfassung lanciert
Zwei Initianten wollen die Bundesverfassung «updaten». Die Verfassung sei Verfassung überholt, begründen sie.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Initiative will die Schweizer Bundesverfassung erneuern.
- Die Unterschriftensammlung soll am 12. September beginnen.
- Letztmals wurde die Bundesverfassung 1999 einer Totalrevision unterzogen.
Die Bundesverfassung ist veraltet: Das finden Michel Huissoud, der ehemalige Direktor der eidgenössischen Finanzkontrolle, und Daniel Graf, Mitbegründer der Stiftung für direkte Demokratie. Mit einer Initiative fordern sie die Totalrevision der Verfassung.
Beginn der Unterschriftensammlung zu «Update Schweiz – Volksinitiative für eine zeitgemässe Bundesverfassung» soll der 12. September sein, der 175. Geburtstag der ersten Bundesverfassung.
Wie die Initianten in einem Interview mit der Zeitschrift «Beobachter» vom Donnerstag sagten, finden sie die Verfassung überholt. Viele Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen sind nach ihrer Ansicht veraltet.
Weiter argumentieren sie, die Covid-19-Pandemie habe das Vertrauen vieler Menschen in die Demokratie erschüttert. Mit ihrem Volksbegehren wollen sie einen kollektiven Prozess in Gang setzen. An der neuen Verfassung sollten «alle mitschreiben können», sagte sie.
Teilrevisionen nicht selten
Die Bundesverfassung wurde 1999 letztmals einer Totalrevision unterzogen. Die erste Bundesverfassung, welche sich das Volk der Eidgenossenschaft selbst gab, datiert von 1848. Damit wurde die moderne Schweiz als Bundesstaat zur demokratisch-republikanischen Insel inmitten der Monarchien Europas.
Weil die erste Bundesverfassung nach einem Bürgerkrieg (Sonderbundskrieg) entstanden war, lehnten sie die unterlegenen katholisch-konservativen Stände zunächst ab. Die erste Totalrevision erfolgte 1874 und söhnte die Katholisch-Konservativen im Wesentlichen mit dem liberalen Bundesstaat aus. Teilrevisionen gibt es durch Initiativen und obligatorische Referenden dauernd.
Den Anstoss zu einer Totalrevision der Bundesverfassung können der Bundesrat, das Bundesparlament durch eine parlamentarische Initiative, ein Kanton durch eine Standesinitiative oder das Volk durch eine Volksinitiative geben.
Sind National- und Ständerat über die Durchführung einer Totalrevision uneins oder bei einer Initiative entscheidet das Volk. Will es eine neue Verfassung, erfolgt eine Neuwahl von National- und Ständerat. Das Parlament berät dann die Totalrevision und legt sie Volk und Ständen vor.