Innosuisse erhält mehr Spielraum beim Fördern
Die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) erhält nach dem Willen des Parlaments mehr Spielraum. Flexibler gehandhabt werden soll namentlich die finanzielle Beteiligung der Unternehmen. In den Details sind sich die Räte jedoch noch nicht einig.
Das Wichtigste in Kürze
- Neu geregelt werden soll unter anderem die Beteiligung von Innosuisse an Projekten.
Heute müssen die beteiligen Unternehmen zwingend die Hälfte dieser Kosten tragen. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Beteiligung des Umsetzungspartners oder der Umsetzungspartner neu in der Bandbreite zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Der Ständerat stimmte diesem Vorschlag am Dienstag oppositionslos zu.
Der Nationalrat hatte eine Bandbreite von 30 bis 50 Prozent beschlossen. Im Ständerat bezeichnete Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG) aber die Lösung des Bundesrats als ausgewogen. Bei einer noch höheren Flexibilisierung seien finanzielle Folgekosten für den Bund zu erwarten, warnte Würth.
In begründeten Einzelfällen soll die Innosuisse wie bisher höhere oder tiefere Beiträge von den Umsetzungspartnern festlegen können als es die Bandbreite vorgibt. Mehr Spielraum soll die Innosuisse ausserdem in der Nachwuchsförderung, bei der Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums und dem Wissens- und Technologietransfer erhalten.
Vorgesehen ist zudem, dass die Innosuisse Innovationsprojekte von Start-ups zur Vorbereitung des Markteintritts fördern kann. Das soll den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Praxis beschleunigen. Die Start-up-Ökonomie soll dank der Neuerung zusätzlichen Auftrieb erhalten.
Heute können Start-up-Firmen bei Innosuisse lediglich Unterstützung in den Bereichen Weiterbildung, Coaching und Internationalisierung beantragen sowie als Umsetzungspartner bei Innovationsprojekten mitwirken.
Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Reserven von Innosuisse und auch des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Beiden will das Parlament mehr Reserven ermöglichen als der Bundesrat. Der Bestand der Reserven darf demnach nicht höher sein als 15 Prozent des jährlichen Bundesbeitrages beim SNF und des Jahresbudgets bei Innosuisse. Der Bundesrat wollte 10 Prozent als Obergrenze.
Noch nicht einig sind sich die Räte bei der Besteuerung von ausgerichteten Forschungs- und Förderbeiträgen an Nachwuchsforscherinnen und -forscher. Der Nationalrat lehnt eine Besteuerung der Stipendien ab, der Ständerat ist anderer Meinung.
Kommissionssprecher Würth erwähnte das Gleichbehandlungsgebot. Es gehe immerhin um Beträge zwischen 40'000 und 60'000 Franken. Der Ständerat folgte stillschweigend der einstimmigen Mehrheit seiner vorberatenden Kommission.
Ferner beschloss der Ständerat, eine Bestimmung in die Vorlage aufzunehmen, die mehr Spielraum zulässt, sollte keine langfristige Assoziierung an Horizon erfolgen.
Konkret soll Innosuisse Innovationsprojekte mit bedeutendem Innovationspotenzial von Jungunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel einer raschen und effizienten Vermarktung und einem entsprechenden Wachstum fördern können, wenn Schweizer Unternehmen der Zugang zu Förderangeboten für Einzelprojekte der Europäischen Kommission verwehrt ist.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 42 zu 0 Stimmen an. Das Geschäft geht mit den noch verbleibenden Differenzen zurück an den Nationalrat.