Ja zu Telearbeit-Besteuerung von französischen Grenzgängern
Schweizer Nationalrat stimmt für Zusatzabkommen zur Besteuerung von Telearbeit.
Im vergangenen Jahr haben sich die Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von Telearbeit von französischen Grenzgängern für Schweizer Betriebe geeinigt. Der Nationalrat hat dem vereinbarten Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen nun zugestimmt. Mit 180 zu 1 Stimme sagte er am Mittwoch Ja zum Zusatzabkommen.
Dieses trage den Entwicklungen im Bereich der Telearbeit Rechnung, schrieb der Bundesrat. Die Vorlage geht an den Ständerat. Gemäss dem Abkommen dürfen Grenzgänger aus Frankreich bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit pro Jahr im Homeoffice erledigen.
Bund beteiligt sich mit Millionen an Genfer Ausgleichszahlungen
Das Land, in dem sich der Arbeitgeber befindet, muss dem Wohnsitzland des oder der Angestellten 40 Prozent der Steuern überweisen, die er auf den Vergütungen aus Telearbeit im Wohnsitzstaat erhoben hat. Damit die Regeln durchgesetzt werden können, ist ein automatischer Informationsaustausch über Lohndaten vorgesehen. Für den Kanton Genf, wo besonders viele Grenzgänger aus Frankreich arbeiten, gilt eine Spezialregelung.
Der Bund beteiligt sich pro Jahr mit bis zu 50 Millionen Franken an den Genfer Ausgleichszahlungen an zwei benachbarte französische Departemente. Das Zusatzabkommen aktualisiert noch weitere Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens mit Frankreich. Unter anderem wird dieses mit den Vorgaben der OECD zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) aktualisiert.