Die Justizkommission des Kantonsparlaments lehnt die Anträge auf eine Neuauszählungen der Stimmen vom Juni 2017 ab.
Stimmzettel in Wahlurne
Eine Person schiebt ihren Stimmzettel in die Wahlurne. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein SVP-Politiker beging bei der Grossratswahl 2017 Wahlbetrug.
  • Die Justizkommission lehnt den Antrag auf eine Neuauszählung ab.
Ad

Die Justizkommission des Kantonsparlaments lehnt Anträge für eine Neuauszählung der Stimmen nach dem Wahlbetrug im Oberwallis vom vergangenen Jahr ab. Im November wird der Grossrat darüber entschieden.

Die beiden Anträge auf Stimmzettel wurden jeweils im Juni 2017 von der Oberwalliser Christlich-Sozialen Partei und ein Jahr später von einem Anwalt und seinen Mandanten eingereicht. Die Justizkommission teilte heute Donnerstag mit, dass sie dem Grossrat vorschlagen werde, diese Anträge nicht weiterzuverfolgen.

Antragssteller sind zu spät

Sie begründet ihren negativen Entscheid damit, dass «ein Wiedererwägungsgesuch nur dann zulässig ist, wenn neue Tatsachen bekannt werden oder sich die Umstände wesentlich geändert haben». Die Antragsteller hätten bereits vor deren Einreichung von den Unregelmässigkeiten im Wahlkreis Brig im Zusammenhang mit den Grossratswahlen vom März 2017 gewusst und dass diese die Sitzverteilung infrage hätten stellen können. Die Beschwerdefrist sei also nicht eingehalten worden.

Ergebnis nicht nachträglich eruierbar

Die Justizkommission weist auch darauf hin, dass die von den Gesuchstellern geforderte Neuauszählung der Stimmen auf keinen Fall erlauben würde, das Wahlergebnis in den drei betroffenen Gemeinden nachträglich zu eruieren.

Der Bericht der Justizkommission wird in der Novembersession behandelt. Sollte der Grossrat dem Antrag der Justizkommission nicht folgen, würde das Dossier zur weiteren Bearbeitung an die Justizkommission zurückgewiesen.

Wahlfälscher verurteilt

Der Täter des Wahlbetrugs, ein 31-jähriger SVP-Politiker, wurde Anfang September 2018 zu 12 Monaten Gefängnis mit einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Am 20. September kündigte der Staatsrat an, dass er eine Administrativuntersuchung einleiten werde, um sicherzustellen, dass die kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte eingehalten wurden.

Ad
Ad