Kantone könnten SRG nach No-Billag-Ja nicht retten
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Professor der Uni St. Gallen findet: Die Kantone könnten die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien übernehmen, falls No-Billag angenommen wird.
- Das Bundesamt für Kommunikation widerspricht. Die Gesetzgebung in diesem Bereich sei eindeutig Sache des Bundes.
Dies schreibe die
bestehende Verfassungsnorm «unmissverständlich» vor.
Die Initiative wolle die
Zuständigkeitsregelung unverändert übernehmen. Sie taste den entsprechenden
Artikel nicht an.
Darüber hinaus zeige
die «Forderung nach kantonaler Unterstützung», dass eine rein kommerzielle
Finanzierung von Radio und TV unrealistisch sei - «vor allem in den
Randregionen und für Sprachminderheiten.»
Abgesehen davon bliebe auch
offen, «ob und wie die Kantone bei einer Verlagerung auf die Kantone die Mittel
zur Finanzierung beschaffen würden.»
Wie weiter mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach
einem Ja zur No-Billag-Initiative? Benjamin Schindler, Professor für
öffentliches Recht an der Universität St. Gallen meinte in einem Gastbeitrag in
der «NZZ» dazu, dass die Kantone einspringen könnten (Nau berichtete).
Schliesslich verbiete der Initiativtext nur dem Bund das
Erheben der Gebühren. Diese These sorgte im Bundesamt für Kommunikation (Bakom)
von Medienministerin Doris Leuthard (CVP) offenbar für rege Diskussionen.
«Gesetzgebung über Radio und Fernsehen ist Sache des Bundes»
Fast einen ganzen Arbeitstag brauchten die Beamten, um eine entsprechende Anfrage von Nau zu beantworten. Sprecherin Silvia Canova sagt schliesslich:«Wir teilen die Einschätzung von Prof. Schindler in dieser Hinsicht nicht, denn die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen ist Sache des Bundes, nicht der Kantone.»