Könnten die Kantone nach einem Ja zu No-Billag in die Bresche springen und für die Finanzierung der SRG sorgen? Ja, sagt ein Professor der Uni St. Gallen. Nun äussert sich das Bundesamt für Kommunikation dazu.
Doris Leuthards Bundesamt für Kommunikation sagt, auch die SDA werde von den Umwälzungen «nicht verschont».
Doris Leuthards Bundesamt für Kommunikation sagt, auch die SDA werde von den Umwälzungen «nicht verschont». - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Professor der Uni St. Gallen findet: Die Kantone könnten die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien übernehmen, falls No-Billag angenommen wird.
  • Das Bundesamt für Kommunikation widerspricht. Die Gesetzgebung in diesem Bereich sei eindeutig Sache des Bundes.
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Dies schreibe die bestehende Verfassungsnorm «unmissverständlich» vor. Die Initiative wolle die Zuständigkeitsregelung unverändert übernehmen. Sie taste den entsprechenden Artikel nicht an.

Darüber hinaus zeige die «Forderung nach kantonaler Unterstützung», dass eine rein kommerzielle Finanzierung von Radio und TV unrealistisch sei - «vor allem in den Randregionen und für Sprachminderheiten.» Abgesehen davon bliebe auch offen, «ob und wie die Kantone bei einer Verlagerung auf die Kantone die Mittel zur Finanzierung beschaffen würden.»

Wie weiter mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach einem Ja zur No-Billag-Initiative? Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen meinte in einem Gastbeitrag in der «NZZ» dazu, dass die Kantone einspringen könnten (Nau berichtete).

Schliesslich verbiete der Initiativtext nur dem Bund das Erheben der Gebühren. Diese These sorgte im Bundesamt für Kommunikation (Bakom) von Medienministerin Doris Leuthard (CVP) offenbar für rege Diskussionen.

«Gesetzgebung über Radio und Fernsehen ist Sache des Bundes»

Fast einen ganzen Arbeitstag brauchten die Beamten, um eine entsprechende Anfrage von Nau zu beantworten. Sprecherin Silvia Canova sagt schliesslich:«Wir teilen die Einschätzung von Prof. Schindler in dieser Hinsicht nicht, denn die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen ist Sache des Bundes, nicht der Kantone.»

Benjamin Schindler, Profoessor für öffentliches Recht an der Uni St. Gallen.
Benjamin Schindler, Profoessor für öffentliches Recht an der Uni St. Gallen. - Screenshot Youtube Law School der Universität St.Gallen
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