Professor: Kantonale SRG-Finanzierung wäre möglich!
Landauf, landab beschwören Politiker vor der Abstimmung über No-Billag die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nun schaltet sich ein prominenter Professor mit einer überraschenden These ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Wird die No-Billag-Initiative angenommen, darf der Bund keine Gebühren mehr erheben.
- In die Bresche springen könnten aber die Kantone, sagt ein Professor für öffentliches Recht.
- Ein solches Modell würde jenem Deutschlands entsprechen, argumentiert er.
Es sind dunkle
Szenarien, die Wissenschafter, Prominente und Politiker zeichnen, falls die
No-Billag-Initiative im März angenommen wird.
Vor einem medialen
Kahlschlag wird gewarnt, die privaten Medien könnten nämlich die
Grundversorgung an Informationen nicht sicherstellen. Fakt ist: Der Bund dürfte
keine Gebühren mehr erheben.
«Kantonen wäre es unbenommen, in die Lücke zu springen»
Hier schaltet sich
Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Uni St. Gallen in die
Debatte ein. Er vertritt die These: Der Staat könnte auch künftig Gebühren für
die SRG erheben.
Allerdings müssten dies im Falle einer Annahme eben die Kantone tun. In einem Gastkommentar in der
«NZZ» schreibt er: «Wird die Initiative in einzelnen Kantonen – etwa in der
Romandie – deutlich verworfen, wäre es diesen unbenommen, in die Lücke zu
springen und auf Grundlage des kantonalen Rechts Gebühren zu erheben oder
Subventionen auszurichten.»
Eine kantonale
Finanzierung würde bloss dem deutschen Modell entsprechen, argumentiert Schindler.
Ob ein solches System politisch wünschbar wäre, sei eine andere Frage.
Der Professor wünscht
sich zwischen den Zeilen eine technologieneutrale Medienförderung. So oder so
ist für ihn aber klar: «Sollte die Initiative angenommen werden, stünden vor
allem die Kantone in der Verantwortung, dass Radio und Fernsehen auch in
Zukunft einen Beitrag zu qualitativ hochstehenden Informationen und zur
kulturellen Vielfalt der Schweiz leisten können.»