Landauf, landab beschwören Politiker vor der Abstimmung über No-Billag die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Nun schaltet sich ein prominenter Professor mit einer überraschenden These ein.
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Standort des SRF im Zürcher Leutschenbach. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird die No-Billag-Initiative angenommen, darf der Bund keine Gebühren mehr erheben.
  • In die Bresche springen könnten aber die Kantone, sagt ein Professor für öffentliches Recht.
  • Ein solches Modell würde jenem Deutschlands entsprechen, argumentiert er.
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Es sind dunkle Szenarien, die Wissenschafter, Prominente und Politiker zeichnen, falls die No-Billag-Initiative im März angenommen wird.

Vor einem medialen Kahlschlag wird gewarnt, die privaten Medien könnten nämlich die Grundversorgung an Informationen nicht sicherstellen. Fakt ist: Der Bund dürfte keine Gebühren mehr erheben.

«Kantonen wäre es unbenommen, in die Lücke zu springen»

Hier schaltet sich Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der Uni St. Gallen in die Debatte ein. Er vertritt die These: Der Staat könnte auch künftig Gebühren für die SRG erheben.

Allerdings müssten dies im Falle einer Annahme eben die Kantone tun. In einem Gastkommentar in der «NZZ» schreibt er: «Wird die Initiative in einzelnen Kantonen – etwa in der Romandie – deutlich verworfen, wäre es diesen unbenommen, in die Lücke zu springen und auf Grundlage des kantonalen Rechts Gebühren zu erheben oder Subventionen auszurichten.»

Benjamin Schindler, Profoessor für öffentliches Recht an der Uni St. Gallen.
Benjamin Schindler, Profoessor für öffentliches Recht an der Uni St. Gallen. - Screenshot Youtube Law School der Universität St.Gallen

Eine kantonale Finanzierung würde bloss dem deutschen Modell entsprechen, argumentiert Schindler. Ob ein solches System politisch wünschbar wäre, sei eine andere Frage.

Der Professor wünscht sich zwischen den Zeilen eine technologieneutrale Medienförderung. So oder so ist für ihn aber klar: «Sollte die Initiative angenommen werden, stünden vor allem die Kantone in der Verantwortung, dass Radio und Fernsehen auch in Zukunft einen Beitrag zu qualitativ hochstehenden Informationen und zur kulturellen Vielfalt der Schweiz leisten können.»

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