Karin Keller-Sutter beschleunigt die Asylverfahren
Ab dem 1. März 2019 werden Asylgesuche in der Schweiz in maximal 140 Tagen bearbeitet. Bundesrätin Karin Keller-Sutter nimmt Stellung zum Start des Verfahrens.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab März 2019 werden alle Asylgesuche im Rahmen des beschleunigten Verfahrens behandelt.
- 60% aller Gesuche sollen innerhalb von 140 Tagen in einem Bundeszentrum erledigt werden.
- In die Kantone sollen nur noch Personen mit hoher Asyl-Wahrscheinlichkeit kommen.
Im Juni 2016 nahm das Schweizer Stimmvolk mit 66.8 Prozent die jüngste Revision des Asylgesetzes an. Ab März 2019 tritt nun das darin enthaltene beschleunigte Verfahren der Asylgesuche in Kraft.
Mehr Betten
Neu werden zwei Drittel aller eingereichten Asylgesuche in 140 Tagen bearbeitet. Damit die Verfahren trotzdem korrekt und fair abgehandelt werden, erhalten alle Asylsuchenden von Anfang an eine Rechtsvertretung.
«Mir ist es wichtig, dass über das Schicksal möglichst schnell Klarheit herrschen kann», sagt Justizministerin Karin Keller-Sutter.
Wenn ein Asylgesuch nicht bewilligt wird, kann die Person neu schneller zur Rückkehr bewegt werden. Für Keller-Sutter ein zentraler Punkt. «Dadurch werden wir für Personen unattraktiver, die auf ein langes Verfahren hoffen, um im Land bleiben zu können.»
Mehr Plätze
Die Asylsuchenden halten sich während dem Verfahren in einem Bundesasylzentrum auf. Deren Kapazität will der Bundesrat auf 5000 Plätze erhöhen.
Bis Ende 2019 plant der Bundesrat in sechs Regionen zwei bis vier Zentren. Stand heute habe man dieses Ziel erst zu 80 Prozent erreicht. Zwei Standorte eines Bundeszentrums konnten noch nicht bestätigt werden.
Bundesrat sieht erfolgreichen Test
Mit den beschleunigten Verfahren profitieren auch die Kantone. Neu werden weniger Asylsuchende überwiesen. Nämlich nur noch jene, bei denen die Wahrscheinlichkeit Asyl zu erhalten, gross ist.
Das neue System wird seit 2014 in Zürich getestet. Die Ergebnisse stimmen den Bundesrat positiv. Die Verfahrenszeit konnte um ein Drittel gesenkt werden. Ausserdem kehrten dreimal mehr Asylsuchende freiwillig in ihr Land zurück.
Karin Keller-Sutter sieht trotzdem Optimierungsbedarf
Karin Keller-Sutter ist froh, tritt das neue Verfahren ab Freitag in Kraft. Jetzt gelte es, dieses überall umzusetzen und nicht schon in einen nächsten Aktivismus zu verfallen.
Optimierungsbedarf sieht die Bundesrätin trotzdem: «Den Wegweisungsvollzug müssen wir noch intensivieren.» Es gäbe nach wie vor schwierige Nationen. Solche, die unfreiwillig ausgereiste Personen nicht zurücknehmen.
Dort müsse man am Ball bleiben, ist Keller-Sutter überzeugt, auch wenn es Knochenarbeit sei. Denn: «Die Glaubwürdigkeit vom Asylsystem liegt am Ende eben auch darin, dass man tatsächliche Zurückweisungen vollziehen kann.»