Nationalrat kürzt bei Sozialhilfe für Asylsuchende
Im Nationalrat begann heute Dienstag die Budgetdebatte. So soll künftig bei Asylanten gespart werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Sozialhilfe für Asylanten soll um 45 Millionen Franken gekürzt werden.
- Damit folgt der Nationalrat seiner Finanzkommission.
Der Nationalrat will die Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge um insgesamt 45 Millionen Franken kürzen. Er folgte in der Budgetdebatte heute Dienstag der Mehrheit der Finanzkommission.
Die Mehrheit argumentierte mit der gesunkenen Zahl von Asylgesuchen. Eine Minderheit hätte beim Vorschlag des Bundesrates bleiben wollen, unterlag aber mit 105 zu 85 Stimmen. Finanzminister Ueli Maurer hatte klargestellt, dass das Budget für das Folgejahr auf Grund von Annahmen vom Mai erstellt werde. Die Regel sollte eingehalten werden.
Beschleunigte Verfahren
Die SVP wollte die Auslagen für die Bundesasylzentren, in denen die vom Volk an der Urne gutgeheissenen beschleunigten Asylverfahren vor allem stattfinden sollen, um 61 Millionen reduzieren. Damit würden in den Zentren rund 3000 der geplanten 5000 Betten betreibbar, sagte Thomas Müller (SG). So viele seien 2017 und 2018 benötigt worden.
Die anderen Fraktionen mochten aber nicht folgen. Auch Finanzminister Ueli Maurer wehrte sich gegen den Antrag und gab zu bedenken, dass ohne die finanziellen Mittel die beschleunigten Asylverfahren nicht wie geplant eingeführt werden könnten.
SVP unterlag
Die SVP unterlag auch mit Kürzungsanträgen beim Aussendepartement EDA. Eine Kürzung des Aufwandes um 78 Millionen Franken fand zwar in der FDP Unterstützung, wurde aber mit 97 zu 91 abgelehnt. Die von der SVP weiter beantragte Streichung von rund 97 Millionen Franken bei der Entwicklungshilfe in Süd- und Ostländern wurde verworfen.
Aufstockungsanträge der Linken fanden aber ebenfalls kein Gehör. Barbara Gysi (SP/SG) hatte gefordert, verschiedene Posten um insgesamt 341 Millionen Franken aufzustocken.
Die Zahl sei nicht zufällig gewählt, sagte Gysi. Mit der Erhöhung würden 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe ausgelegt – zu dieser Quote habe sich die Schweiz verpflichtet. Sie drang aber nicht durch, der Antrag wurde mit 130 zu 60 Stimmen abgelehnt.