Karin Keller-Sutter erklärt Ja zur Anti-Rassismus-Strafnorm
Bundesrat und Parlament sind für eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf sexuelle Orientierung. Justizministerium Karin Keller-Sutter erklärt wieso.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat empfiehlt bei der Abstimmung zur Anti-Rassismus-Strafnorm im Februar ein Ja.
- Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärt, dass dumme Sprüche weiterhin möglich sind.
- Auch Bibelzitate sind erlaubt, solange sie nicht zu Hass aufrufen, erklärt Beat Rieder.
Die Bundesverfassung sagt es klar: Niemand darf wegen seiner Homo-, Hetero- oder Bisexualität diskriminiert werden und die Würde des Menschen ist zu achten. Dennoch kommt es regelmässig vor, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung herabgewürdigt oder ihrer Rechte beraubt werden.
Der Bundesrat empfiehlt deshalb dem Stimmvolk, am 9. Februar 2020 die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm anzunehmen. Auch das Parlament ist für die Erweiterung des Gesetzes.
Ergänzung um das Kriterium «sexuelle Orientierung»
Die Meinungsäusserungsfreiheit sei gewährleistet, beruhigt Keller-Sutter. «Geschmacklosigkeit oder ein dummer Spruch sind nicht strafbar», so die Justizministerin.
«Hingegen ist es strafbar, wenn man gegen Hass gegen eine ganze Gruppe aufruft – im Religionsbereich oder gegen Ethnien, das ist heute schon so.» Neu hinzu käme nun die sexuelle Orientierung. Vor allem in den Sozialen Medien käme es leider immer wieder zu Aktionen gegen Minderheiten, erklärt Keller-Sutter.
Ein Komitee, in dem namentlich die Eidgenössisch-Demokratische Union und die Junge SVP vertreten sind, hat gegen die Änderung des Strafgesetzbuchs das Referendum ergriffen.
«Eine Strafnorm braucht es dann, wenn jemand die Bundesverfassung nicht respektiert. Sie ist immer ultima ratio, falls jemand gegen das Diskriminierungsverbot verstösst, welches grundsätzlich bereits in der Verfassung steht», erklärt CVP-Ständerat Beat Rieder, Präsident der Rechtskommission.
Es ist wie mit der Bibel, erklärt Rieder. «Wenn Sie die Bibel verwenden, um Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu streuen, dann werden Sie bestraft. Vorher haben Sie nichts zu befürchten.» Die bisherige Praxis zum Anti-Rassismusgesetz zeige, dass die Gerichte genau wüssten zu unterscheiden, was im Rahmen der Meinungsäusserungsfreiheit noch erlaubt sei.
Karin Keller-Sutter: Strafbar nur unter bestimmten Voraussetzungen
Für eine Strafbarkeit müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, dass sie als diskriminierendes Verhalten und Hassreden gelten. Zum Beispiel müssen die Äusserungen öffentlich erfolgen. Äusserungen im Familien- oder Freundeskreis, zum Beispiel am Stammtisch, sind nicht verboten.
Zudem muss das Verhalten vorsätzlich sein. Das heisst, die Person will bewusst verletzen. Schliesslich ist das Verhalten nur strafbar, wenn es die Menschenwürde verletzt, indem eine Person als minderwertig bezeichnet wird.