Karin Keller-Sutter geht Kampf gegen Terrorismus an
Justizministerin Karin Keller-Sutter will der Polizei mehr Möglichkeiten zur Bekämpfung von Terrorismus geben. Heute stellt sie mehrer Instrumente vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen terroristische Gefährder sollen Rayonverbote oder Hausarrest verhängt werden können.
- Karin Keller-Sutter stellt die geplanten Ausweitungen im Terrorismusbekämpfungsgesetz vor.
«Gefährder»: Personen die künftig eine Straftat begehen könnten. Im Umgang mit terroristischen Gefährdern soll die Polizei mehr Möglichkeiten haben. Das schlägt der Bundesrat heute Mittwoch vor.
Das Problem bei Gefährdern ist, dass von ihnen eine Gefahr ausgeht, die Hinweise aber noch nicht genügen, um ein Strafverfahren zu eröffnen. Die vorbeugenden Massnahmen sollen verhindern, dass es zu einer Tat kommt.
Meldepflicht, Ausreiseverbot, Hausarrest
Vorgesehen sind etwa die Pflicht, sich zu vorgegebenen Zeiten persönlich bei einem Polizeiposten oder einer anderen Behörde zu melden, ein Ausreiseverbot, verbunden mit der Beschlagnahme des Reisepasses, ein Kontaktverbot sowie die sogenannte Ein- und Ausgrenzung.
Letzteres bedeutet, dass die betreffende Person ein bestimmtes Gebiet nicht betreten oder verlassen darf. Möglich ist auch die Eingrenzung auf eine Liegenschaft («Hausarrest»). Diese ist als letztes Mittel anzusehen. Überprüft würde der Hausarrest elektronisch mittels Gerät oder Handydaten.
Eine sogenannte gesicherten Unterbringung (GUG) für terroristische Gefährder wurde ebenfalls geprüft. Sie kann jedoch nicht umgesetzt werden, weil sie nicht konform wäre mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Im geltenden Recht gibt es nämlich bereits verschiedene Möglichkeiten zur Anordnung von Haft oder anderen Freiheitsbeschränkungen für Personen, die nach Verbüssen ihrer Strafe weiterhin ein ernsthaftes Risiko darstellen, etwa die so genannte Ingewahrsamnahme.
Bundesrätin Keller-Sutter betont, dass sich die Massnahmen an die Prävention richten. Es gehe nicht um Änderungen im strafrechtlichen Bereich. Somit ist der Hausarrest die äusserste Massnahme.
Begleitet werden die Massnahmen immer mit therapeutischen, sozialen, integrativen Massnahmen. Sie können auf sechs Monate angeordnet und nochmals sechs Monate verlängert werden.
Terroristen konsequent ausweisen
Für terroristische Gefährder, die ausgeschafft werden sollen, soll in jedem Fall eine Ausschaffungshaft angeordnet werden können. Nach geltendem Recht ist dies nicht unbedingt der Fall. Es wird deshalb ein neuer Haftgrund für Fälle geschaffen, in denen von einer Person eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz ausgeht.
Rund 70 Verfahren werden derzeit geführt. Sieben Urteile im Zusammenhang mit Terrorismus wurden bisher gemacht. Für den Bundesrat stelle es keine Rolle, ob der Terrorismus djihadistisch oder linksextrem motiviert sei, betont Keller-Sutter.
Gemäss Schätzungen der Bundespolizei Fedpol werden von den Massnahmen schweizweit lediglich «ein paar wenige Dutzend» betroffen sein, so Fedpol-Direktorin Nicoletta della Valle heute.
Der Gesetzesentwurf war letztes Jahr in der Vernehmlassung im Parlament. Der Bundesrat hat nun die Botschaft zur Umsetzung erlassen.