Keine Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen

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Bern,

Die zuständige Ständerats-Kommission will den Eigenmietwert von Zweitwohnungen im Gegensatz zum Nationalrat auch künftig erheben.

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Wohnungen. (Symbolbild) - AFP

Der komplette Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum scheint noch nicht mehrheitsfähig. Die zuständige Ständerats-Kommission will den Eigenmietwert von Zweitwohnungen im Gegensatz zum Nationalrat auch künftig erheben.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hält an den früheren Beschlüssen der kleinen Kammer fest. Dies teilte die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

So will sie mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung einen Systemwechsel vorerst nur für den Erstwohnsitz vornehmen. Vorwiegend selbstgenutzte Zweitwohnungen würden damit weiterhin zum Eigenmietwert besteuert.

Gemäss der Mitteilung argumentiert die Mehrheit mit den finanziellen Einbussen, die ein vollständiger Systemwechsel für die Tourismuskantone zur Folge hätte. Im Nationalrat hatte nur die FDP-Fraktion diesem Vorschlag zugestimmt.

Keine Schuldzinsen-Abzüge laut einer Minderheit der WAK-S

Die Minderheit der WAK-S will dagegen der grossen Kammer folgen und einem kompletten Systemwechsel bei den Wohneigentumssteuern zustimmen. Nur so könnten die Steuerbehörden administrativ entlastet und Doppelspurigkeiten verhindert werden, argumentiert sie.

Weniger restriktiv als der Nationalrat zeigt sich die Ständeratskommission beim Schuldzinsenabzug. So sollen künftig noch Abzüge bis zu siebzig Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein. Der Nationalrat will diese Schwelle bei vierzig Prozent festsetzen.

Eine Minderheit der WAK-S möchte gar keine Schuldzinsen-Abzüge mehr erlauben. Heute werden Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge und weiterer 50'000 Franken zugelassen.

Der Ständerat soll das Geschäft in der Herbstsession erneut beraten. Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum ist ein Dauerbrenner und umstritten. Schon zwei Mal scheiterten Vorlagen dazu an der Urne und schon mehrmals im Parlament.

Kommentare

User #1599 (nicht angemeldet)

Mit dem ständigen Hin- und Her verunmöglichen die Politiker/Innen mit Absicht, die Ungerechtigkeit zu beseitigen - eine politische Sauerei. Es wäre so einfach. NUR SELBST BEWOHNTES Eigentum von der fiktiven und völlig überrissenen Steuer Eigenmietwert zu befreien - ohne jeglichen Abzugsmöglichkeiten. Die Eigentümer bezahlen weiterhin Vermögenssteuer und die staatliche Abgaben wie Wasser, Abwasser, Kehricht, Stromnetz usw. Das wäre gerecht, auch dem Mieter gegenüber. Diejenigen, die Abzüge tätigen wollen, sollten weiterhin den Eigenmietwert versteuern und einen Systemwechsel alle fünf Jahre geltend machen können. Zweitwohnungen sind Luxus, dieser soll wie bisher versteuert werden. Diese faire und einfach Lösung wird absichtlich verhindert, und von wem genau?

die Gedanken sind frei

Dass sparsame Durchschnittsbürger für ihre selbst genutzte, abbezahlte Wohnung Eigenmietwert versteuern sollen und müssen ist seit Jahren ungerecht. Wer Mietskasernen sein eigen nennt und vermietet soll diese Einkommen nach wie vor versteuern. Wer sich eine meist leerstehende Zweitwohnung leisten kann ebenso. Alles andere wäre erneut eine Bevorzugung der gut Betuchten. Danke.

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