Keine Doppelbesteuerung von Grenzgängern wegen Covid-19
Die Schweiz und Deutschland haben eine Vereinbarung zur Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern verlängert. Das teilte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Dienstag mit.
Das Wichtigste in Kürze
- Dabei geht es um eine Konsultationsvereinbarung vom 11.
Juni 2020 über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmenden, die «mindestens bis zum 31. März 2022 nicht gekündigt» wird, wie es in der Mitteilung des SIF heisst.
Denn wegen der Covid-19-Pandemie arbeiten viele deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Homeoffice. Weil jedoch der Arbeitsort bei der Besteuerung eine Rolle spielt, kann Homeoffice zur Folge haben, dass jemand doppelt besteuert wird - also in beiden Staaten Steuern bezahlen muss. Mit der verlängerten Vereinbarung wird dies verhindert.