Keine Doppelbesteuerung von Grenzgängern wegen Covid-19

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Die Schweiz und Deutschland haben eine Vereinbarung zur Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern verlängert. Das teilte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Dienstag mit.

Grenzgänger
In der Schweiz arbeiten 400'000 Grenzgänger. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Dabei geht es um eine Konsultationsvereinbarung vom 11.

Juni 2020 über die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmenden, die «mindestens bis zum 31. März 2022 nicht gekündigt» wird, wie es in der Mitteilung des SIF heisst.

Denn wegen der Covid-19-Pandemie arbeiten viele deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Homeoffice. Weil jedoch der Arbeitsort bei der Besteuerung eine Rolle spielt, kann Homeoffice zur Folge haben, dass jemand doppelt besteuert wird - also in beiden Staaten Steuern bezahlen muss. Mit der verlängerten Vereinbarung wird dies verhindert.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

SBB Fundzentrale
130 Interaktionen
taschendiebin
286 Interaktionen

Mehr aus Stadt Bern

Amherd
36 Interaktionen
Frau auf Parkbank am See
3 Interaktionen
Geschenke
2 Interaktionen
christbaum
2 Interaktionen