Keine gesetzlichen Regeln zum Export von Überwachungssoftware
Das Wichtigste in Kürze
- Die SiK hat sich heute gegen Regeln zum Export von Überwachungssoftware entschieden.
- Bis zum 12. Mai 2019 kann der Bund die Ausfuhr von Gütern zur Repression verbieten.
Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) will keine gesetzlichen Regeln zur Ausfuhr von Gütern, die der Internet- und Mobilfunküberwachung dienen. Sie lehnt es ab, die geltenden befristeten Regeln in ordentliches Recht zu überführen.
Heute kann der Bund die Ausfuhr verbieten, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Software oder Güter zur Internet- und Mobilfunküberwachung für Repression missbraucht werden. Der Bundesrat hatte 2015 eine entsprechende Verordnung erlassen. Diese gilt aber nur bis zum 12. Mai 2019.
Der Bundesrat möchte die Bestimmungen nun ins Güterkontrollgesetz aufnehmen. Diese haben sich in seinen Augen bewährt. Nur wenige Gesuche seien gestützt auf die Verordnung abgelehnt worden, schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament.
Die Sicherheitspolitische Kommission beantragt ihrem Rat aber mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, nicht auf die Vorlage einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Mehrheit argumentiert, zuerst müssten weitere Erfahrungen gesammelt werden, um die Auswirkung besser abschätzen zu können.