Keine Kurzarbeitsentschädigung für Ehegatten von KMU-Arbeitgebern
Die Kurzarbeit soll Arbeitslosigkeit verhindern, erklärte Josef Dittli (FDP/UR) namens der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) am Mittwoch im Rat.
Sie sei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gedacht, nicht für Arbeitgeber. Das sei entgegen der Ansicht des Nationalrats keine Lücke, sondern gewollt.
Zudem bestehe ein riesiges Missbrauchspotenzial, da der Kurzarbeitsentscheid beim Arbeitgebenden liege. Die Unterstützung für Unternehmen erfolge in der Covid-19-Pandemie nicht mittels der Arbeitslosenversicherung, sondern durch zahlreiche andere Massnahmen.
Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin verwies ebenfalls auf das Missbrauchsrisiko. Kurzarbeit sei nur versichert, wenn sie ausserhalb des Einflussbereichs der Begünstigten liege. Die Aufnahme von mitarbeitenden Arbeitgebergatten in die Arbeitslosenversicherung wäre systemfremd.