Keine Promillegrenze mehr beim Aareböötle
Der Entscheid des Bundesrats freut die Aareböötler : Auf Schweizer Gewässern soll es keine Promillegrenze geben. Fahrtüchtig müssen Böötler aber sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Aare- oder Limmat-Böötle geht künftig wieder mit einem Bier in der Hand.
- Der Bundesrat schafft für Kleinboote eine Ausnahme der Promillegrenze.
Der Bundesrat will den Böötlern den Alkohol nicht nehmen. In seiner heutigen Sitzung entscheidet er, ganz von einer Promillegrenze abzusehen.
Promillegrenze abgeschafft
Damit schafft der Bundesrat eine Ausnahme für die Böötler. Denn in der Binnenschifffahrtsverordnung gilt die selbe Regel wie im Strassenverkehr: Maximalgrenze ist eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Gewichtspromille.
Kontrollen gibts trotzdem
Führer von Schiffen, die kürzer als zweieinhalb Meter sind, sowie Paddelbooten, Rennruderboote und Gummibooten sind nun von der Grenze ausgenommen. Promillegrenzen würden sich kaum konsequent durchsetzen lassen, schreibt der Bundesrat.
Bei allfälligen Kontrollen muss künftig individuell festgelegt werden, ob der Bootsführer fahrtüchtig ist. Die neuen Bestimmungen treten auf Anfang 2020 in Kraft. Bis dahin gilt auf Schweizer Seen und Flüssen die Grenze 0,5 Promille.