KMU erhalten trotz Ausschluss von «Horizon Europe» Fördergeld
Innovative kleinere und mittlere Unternehmen sowie Start-ups können ab dem 15. April in den Genuss von zusätzlichen Fördergeldern der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung Innosuisse kommen. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Landesregierung beschloss, die entsprechende Bestimmung des revidierten Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation bereits zu diesem Zeitpunkt in Kraft zu setzen, wie sie mitteilte.
Hintergrund ist der Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der Europäischen Union. Derzeit gilt die Schweiz nicht als nicht assoziiertes Drittland bei «Horizon Europe», dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation. Dies hat auch Folgen für die betroffenen Unternehmen: Sie können sich derzeit nicht mehr an Ausschreibungen des Förderinstruments «Accelerator» des European Innovation Council (EIC) beteiligen.
Als Übergangsmassnahme hatte das Parlament in der Herbstsession 2021 die neue Bestimmung ins Gesetz aufgenommen. Sie erlaubt es Innosuisse, ein eigenes Programm umzusetzen, solange die Teilnahme an «Horizon Europe» nicht gewährleistet ist.
Der Bundesrat sieht für die entsprechenden Ausschreibungen im laufenden Jahr 88 Millionen Franken vor, wie Simone Keller, stellvertretende Leiterin Kommunikation beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Die Mittel müssen durch das Parlament allerdings noch bewilligt werden.
Die übrigen Bestimmungen des revidierten Gesetzes treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Dabei geht es hauptsächlich darum, dass Innosuisse bei der Innovationsförderung mehr Flexibilität erhält. Heute müssen Unternehmen zwingend die Hälfte der Kosten eines Projekts selber tragen. Neu wird die Beteiligung künftig zwischen 40 und 60 Prozent festgesetzt.