Kommission gegen neue Regeln bei Sozialhilfe für Ausländer

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Bern,

Die Ständeratskommission sieht keinen Handlungsbedarf beim Sozialhilfe-Regime für ausländische Personen. Das Aufenthaltsrecht sei genügend gesichert.

Flüchtling
Zwei Mitarbeiterinnen der Sozialhilfe. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ständeratskommission ist gegen neue Regeln bei der Sozialhilfe für Ausländer.
  • Die aktuelle Situation sei zufriedenstellend, heisst es.

Die zuständige Ständeratskommission sieht beim Sozialhilfe-Regime für ausländische Personen keinen Handlungsbedarf. Das Aufenthaltsrecht für Betroffene sei genügend gesichert.

Laut der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) gibt es keinen nachweislichen Bedarf dafür, die bestehenden Rechtsvorschriften zur gerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialhilfe durch ausländische Staatsangehörige zu präzisieren. Die aktuelle Situation sei zufriedenstellend, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch.

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Eine Frau wird zur Sozialhilfe beraten. (Symbolbild) - Keystone

Die Behörden führten bereits heute eine Verhältnismässigkeitsprüfung durch, bevor sie eine Aufenthaltsbewilligung entziehen, so die Mehrheit der SPK-S. Es könne also berücksichtigt werden, dass die betroffene Person die Situation, welche zur Bedürftigkeit geführt hat, nicht mutwillig herbeigeführt habe.

Anders sieht das der Nationalrat. Er hat einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Samira Marti (SP/BL) im vergangenen Herbst zugestimmt. Demnach sollen Ausländerinnen und Ausländer, die von Sozialhilfe abhängig werden, deswegen ihr Aufenthaltsrecht nicht verlieren, wenn sie seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben und ihre Lage nicht mutwillig herbeigeführt haben.

Einige verzichten auf Sozialhilfe

Auch die Minderheit der SPK-S verlangt eine Anpassung im Ausländergesetz, um die Praxis in den Kantonen zu vereinheitlichen. Mit der heutigen Regelung schwebe ein Damoklesschwert über den Betroffenen. Oft würden diese lieber darauf verzichten, Sozialhilfe zu beantragen, auf die sie Anspruch hätten, als zu riskieren, ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, und gerieten so in eine finanzielle Notlage.

Als nächstes befasst sich der Ständerat mit der Initiative. Dort ist ein knapper Entscheid zu erwarten. In der SPK-S fiel der Entscheid gegen die Initiative mit 7 zu 6 Stimmen.

Kommentare

User #6401 (nicht angemeldet)

Wer wurde denn ausgegrenzt? Genau, Leute die sich nicht so wie du 4 Spritzen geben wollten, von Firmen die schon Milliarden an Strafen zahlen mussten.

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