Kommission nimmt neuen Anlauf zur Abschaffung des Eigenmietwerts
Bereits viermal scheiterte man mit der Abschaffung des Eigenmietwerts. Nun nimmt die ständerätliche Kommission einen neuen Anlauf.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wirtschaftskommission des Ständerats berät die Abschaffung des Eigenmietwerts.
- Die Detailberatung soll im Februar abgeschlossen sein.
Der Eigenmietwert soll abgeschafft und durch ein neues System der Wohneigentumsbesteuerung abgelöst werden. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) ist auf einen Gesetzesentwurf dazu eingetreten und hat erste Einzelheiten beschlossen.
Die WAK will die Detailberatung im Februar abschliessen und voraussichtlich im März die Vernehmlassung zur Vorlage eröffnen, wie die Parlamentsdienste heute Mittwoch mitteilten.
Die Arbeiten gehen auf eine parlamentarische Initiative zurück. Der Eigenmietwert ist der Betrag, den Personen mit selbst bewohntem Wohneigentum versteuern müssen, weil sie Geld einnehmen könnten, wenn sie das Haus oder die Wohnung vermieten würden.
Im Gegenzug können heute Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden. Das führt zu einer im internationalen Vergleich hohen Verschuldung der Privathaushalte. Aus Sicht der Wirtschaftskommissionen von National- und Ständerat wird die Besteuerung des Eigenmietwerts zudem von weiten Kreisen als ungerecht empfunden.
Weniger Abzüge
Künftig soll der Eigenmietwert am Hauptwohnsitz nun nicht mehr besteuert werden. Für Zweitliegenschaften soll die Besteuerung des Eigenmietwerts dagegen beibehalten werden.
Die Unterhaltskosten sollen nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können. Auf Bundesebene sollen zudem weder Energiespar- noch Umweltabzüge noch Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulässig sein. Die Kantone sollen solche Abzüge in ihrer Steuergesetzgebung weiterhin vorsehen können.
Diesen Punkten habe die WAK vorbehaltlos zugestimmt, heisst es in der Mitteilung. Zum Schuldzinsenabzug hat sie die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Varianten beauftragt.