HEV Schweiz: Mehrheitsfähige Vorlage zur Aufhebung des Eigenmietwertes

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Zürich,

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an ihrer Sitzung einen Meilenstein für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung gesetzt.

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Die Mietpreise in der Schweiz steigen an. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Wohneigentumsbesteuerung steht ein Systemwechsel an.
  • Der Hauseigentümerverband (HEV) ist guter Dinge.
  • Denn: Die Eigenmietwertbesteuerung soll abgeschafft werden.

Die von ihr vorgelegten Eckpunkte sehen eine gangbare Umsetzung des geforderten Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung vor. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst es ausserordentlich, dass sich die Kommission auf eine politisch tragfähige Lösung geeinigt hat.

Der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff, zeigt sich sehr erfreut: «Der Eigenmietwert belastet Wohneigentümer seit über 100 Jahren. Nun hat sich der stetige Einsatz des HEV Schweiz ausgezahlt. Die Kommission hat mit den präsentierten Eckpunkten bewiesen, dass der ungerechten Besteuerung endlich ein Ende gesetzt werden soll.»

Die Ausarbeitung der Eckpunkte beinhaltet auch eine Reihe von detaillierten Abklärungen der Verwaltung. Die zeitintensive Behandlung hat sich jedoch gelohnt. Die vorgeschlagenen Eckpunkte der politisch gemischten Kommission setzen die Forderungen der Kommissionsinitiative konsequent um und ermöglichen eine mehrheitsfähige Vorlage.

Gemäss den festgelegten Eckpunkten der Kommission sollen Eigentümer zukünftig kein fiktives Einkommen für ihr selbstbewohntes Eigenheim am Hauptwohnsitz mehr versteuern müssen. Der Eigenmietwert würde damit endlich aufgehoben. Gleichzeitig entfallen die Abzugsmöglichkeiten in bisheriger Form, z.B. für den Unterhalt. Dies ist systemkonform. Zur Förderung von energetischen Sanierungen, Denkmalpflege und Umweltschutz sieht die Kommission jedoch vor, dass die Kantone Abzüge einführen können.

Kein versteuertes Fantasie-Einkommen mehr

Der Systemwechsel wird zudem auf das Wohneigentum am Hauptwohnsitz beschränkt. Der Hypothekarzinsabzug bei selbstgenutztem Wohneigentum soll grundsätzlich entfallen. Der private Schuldzinsabzug in Zusammenhang mit weiterhin steuerbaren Vermögenserträgen soll nach Meinung der Kommission jedoch erhalten bleiben. Hierzu gibt es allerdings zwei Varianten der Kommission. Für den HEV Schweiz ist der private Schuldzinsabzug konsequent, wenn gleichzeitig ein Ertrag versteuert werden muss.

Dies betrifft beispielsweise Erträge aus Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen. Zudem soll dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung, wie auch in der Kommissionsinitiative ausdrücklich vorgesehen, Rechnung getragen werden. Die Kommission will mit einem befristeten Ersterwerberabzug gewährleisten, dass der Traum der eigenen vier Wände für Junge keine Illusion bleibt.

Der HEV Schweiz fordert die Verwaltung auf, den Auftrag der WAK-S möglichst rasch umzusetzen. Der HEV Schweiz wird die konkrete Gesetzesvorlage im Zuge des Vernehmlassungsverfahrens noch detailliert prüfen.

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