Kommission spricht mit Erklärung die prekäre Situation im Iran an
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat eine Erklärung zu den gewaltsamen Protesten im Iran verabschiedet und zeigt sich «zutiefst besorgt».

Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat zeigt sich wegen Gewalt im Iran «zutiefst besorgt».
- Die Aussenpolitische Kommission hat nun eine Erklärung verabschiedet.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) zeigt sich wegen der Gewalt im Iran in ihren eigenen Worten «zutiefst besorgt». Sie hat eine Erklärung verabschiedet, die an der Frühjahrssession in der grossen Kammer verlesen wird.
Der Entscheid dazu fiel in der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Aus Sicht der Mehrheit muss der Nationalrat sein Engagement für den Minderheitenschutz zum Ausdruck bringen und die exzessive Gewalt der iranischen Regierung verurteilen. In den Augen der Minderheit enthält die Erklärung nichts Neues und ist gar kontraproduktiv.

«Der Nationalrat ist bestürzt über die Menschenrechtsverletzungen, und insbesondere die Frauenrechtsverletzungen, die das iranische Regime zu verantworten hat», heisst es in der Erklärung.
Der Rat will sich gemäss Text mit der iranischen Zivilgesellschaft und der internationalen Staatengemeinschaft für die Achtung der bürgerlichen und politischen Rechte der Iranerinnen und Iraner einsetzen.
Stopp staatlicher Brutalität
Die APK-N fordert «einen sofortigen Stopp der staatlichen Brutalität gegen Demonstrierende, die Freilassung aller politischer Gefangenen, die Abschaffung der Todesstrafe sowie die Durchführung genuin demokratischer Wahlen im Iran», wie der Erklärung weiter zu entnehmen ist. Die Kommission fordert den Bundesrat auf, alle von der EU verhängten Sanktionen gegen den Iran zu übernehmen.

Die Räte und der Bundesrat können zu wichtigen Ereignissen oder Problemen der Aussen- oder Innenpolitik eine Erklärung abgeben. Der Nationalrat kann dies auf Antrag der Mehrheit einer Kommission tun, der Ständerat auf schriftlichen Antrag eines Ratsmitglieds oder einer Kommission.
In der jüngeren Vergangenheit gab es Erklärungen für einen Waffenstillstand in der Ukraine und in Syrien, zudem gab es verschiedene Erklärungen während der Corona-Pandemie.