Bisher dürfen Schweizer Waffenexporte nicht an andere Länder weitergegeben werden. Dies könnte sich nun durch einen neuen Gesetzesvorstoss ändern.
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Das Nichtwiederausfuhr-Gesetz verbietet es, dass aus der Schweiz exportierte Waffen das Käuferland verlassen. Das könnte sich nun aufgrund einer Entscheidung des Nationalrats ändern. - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch das Nichtwiederausfuhr-Verbots können einige Länder die Ukraine nicht unterstützen.
  • Deswegen kam es zu Diskussionen, ob das Gesetz noch zeitgemäss sei.
  • Die Nationalratskommission hat nun die Vernahmlassung einer neuen Regelung verabschiedet.
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Die Ukraine soll in Zukunft indirekt Schweizer Rüstungsgüter erhalten können. Die zuständige Kommission des Nationalrates hat ihre Vorschläge für eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes für die Vernehmlassung verabschiedet, mit knappstem Mehr.

Den Gesetzesentwurf hiess die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) mit 10 zu 10 Stimmen gut. Weiters kam es zu 4 Enthaltungen und einem Stichentscheid von Präsidentin Priska Seiler Graf (SP/ZH). Das gab Seiler Graf am Dienstag in Bern vor den Medien bekannt.

Bedenken um Neutralität

Heute verbietet es das Kriegsmaterialgesetz, exportierte Schweizer Rüstungsgüter an die Ukraine weiterzugeben. Jedoch kam es zu zahlreichen Anfragen aus europäischen Ländern, die der Bundesrat abschlägig beantworten musste. Dies führte zu Diskussionen über eine Lockerung des Nichtwiederausfuhr-Verbots und lösten Vorstösse im Parlament aus.

Die Mehrheit der Kommission halte die Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes für angezeigt, sagte Seiler Graf. Mit der heutigen Regelung hindere die Schweiz Abnehmerländer von Kriegsmaterial daran, in der Ukraine zu helfen. Das stosse auf grosses Unverständnis.

Die Minderheit hingegen halte das Timing – eine Änderung der Regeln mitten in einem Krieg – für schlecht. Auch habe sie Bedenken in Sachen Neutralität, führte Seiler Graf aus.

Mittelweg gefunden

Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, das Nichtwiederausfuhr-Verbot nur für eine bedingte Zahl von Länder zu lockern. Diese sollten über ähnliche Mechanismen wie die Schweiz für die Exportkontrolle verfügen und mit der Schweiz ähnliche Werte teilen. Konkret handelt es sich um die im Anhang 2 zur Kriegsmaterialverordnung aufgeführten Staaten.

Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung bei Exporten soll für diese ausgewählten Länder auf fünf Jahre befristet werden. Anträge für auf zehn Jahre Befristung lehnte die Mehrheit ab. Auch eine generelle Befristung auf fünf Jahre für alle Staaten wurde abgelehnt. Eine Minderheit wollte gar keine Rückwirkung, unterlag aber.

Viele Auflagen müssen für Wiederausfuhr erfüllt werden

Weitergegeben werden darf das Material vom Abnehmerland an ein Drittland nur, wenn dieses Auflagen erfüllt. Namentlich darf es die Menschenrechte nicht schwerwiegend und systematisch verletzen. Auch darf kein Risiko bestehen, dass die Rüstungsgüter aus der Schweiz im Drittland gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.

Ist das Drittland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt, ist die Wiederausfuhr nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt: Das Land darf nur von seinem völkerrechtlich verankerten Recht auf Selbstverteidigung Gebrauch machen. Der Uno-Sicherheitsrat muss zuvor ausserdem einen Verstoss gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot gemäss Uno-Charta festgestellt hat.

Ob Kriegsmaterial weitergegeben wird, sollen nach dem Willen der SIK-N die Abnehmer-Länder entscheiden. Ein politischer Entscheid des Bundesrates auf Grund eines Gesuches sei neutralitätsrechtlich nicht möglich, sagte Seiler Graf. Das weitergebende Land habe selbst zu entscheiden, ob die Bedingungen für eine Weitergabe erfüllt seien.

Gesetz hat noch langen Weg vor sich

Die Gesetzesanpassung hatte die SIK-N selber mit einer parlamentarischen Initiative angestossen. Im Mai 2023 gab die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates grünes Licht für die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlages.

Der in vielen Teilen umstrittene Entwurf der SIK-N geht in den kommenden Wochen in eine Vernehmlassung. Auch der Bundesrat kann sich dazu äussern. Erst danach werden die Räte darüber entscheiden.

Frühestens im Frühling 2025 sei die Botschaft bereit, sagte Seiler Graf. «Es wird also dauern, aber wir sind nicht entmutigt und gehen Schritt für Schritt vor.»

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