Kommission will 13. IV-Rente für Ergänzungsleistungen-Bezüger

Keystone-SDA
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Bern,

Die Kommission des Ständerates hat eine Motion eingereicht, die den «Dreizehnten» nur für IV-Rentner mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen vorsieht.

Die IV hat schon mehrere Reformen hinter sich. Aktuell stehen erneut Änderungen zur Debatte - darunter ein stufenloses Rentensystem. Im Bild eine Fibromyalgie-Patientin mit ihrem IV-Ausweis.  (Symbolbild)
IV-Rentner sollen den «Dreizehnten» nur bei Anspruch auf Ergänzungsleistungen erhalten, so die Kommission des Ständerates. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente sollen nur einen «Dreizehnten» erhalten, wenn sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die zuständige Kommission des Ständerates will nicht allen IV-Rentnerinnen und -Rentnern diesen Zuschlag gewähren und hat eine entsprechende Motion eingereicht.

Forderungen nach einer 13. Rente auch für IV-Bezügerinnen und -Bezüger waren nach dem Ja zur 13. AHV-Rente im März 2024 laut geworden. Der Bundesrat winkte allerdings ab und verwies auf die knappen Bundesfinanzen.

Bundesrat verweist auf knappe Finanzen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) verabschiedete ihre Motion mit sechs zu fünf Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Gemäss dem Text soll einen Zwölftel der IV-Jahresrente als Zuschlag erhalten, wer im Dezember desselben Jahres Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL) hat.

Die Mehrheit argumentiert, dass AHV-Bezüger mit EL bessergestellt seien als IV-Bezüger mit EL. Erstere erhielten mit dem neuen Verfassungsartikel einen «Dreizehnten», der ihre EL nicht tangieren dürfe, letztere nicht. Das sei stossend und müsse behoben werden. Eine bürgerliche Minderheit lehnt die Motion ab.

Stimmenverteilung und Argumente

Ende 2023 wären nach Berechnungen der SGK-S 112'000 Personen betroffen gewesen. Eine 13. IV-Rente für sie hätte zu Mehrausgaben von mindestens 166 Millionen Franken geführt. 99 Millionen Franken davon hätte der Bund tragen müssen und 67 Millionen Franken die Kantone.

Eine knappe Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) fordert mit einer parlamentarischen Initiative bereits einen «Dreizehnten» in der Invalidenversicherung. Aber für alle IV-Rentnerinnen und Rentner. Die Ständeratskommission lehnt das ab.

Angesichts der angespannten Finanzlage sei keine undifferenzierte zusätzliche Unterstützung angezeigt, findet sie. Der Ständerat behandelt die Motion der SGK-S in der Frühjahrssession.

Kommentare

User #5504 (nicht angemeldet)

Wieso nicht zwei Renten pro Monat, Geld wächst ja auf den Bäumen…..

User #4343 (nicht angemeldet)

Schon vergessen, das 2024 EL-Leistungen gestrichen und gekürzt wurden?

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