Der Bundesrat passt die AHV- und IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung an. Auch die Kinder- und Ausbildungszulagen steigen an.
Elisabeth Baume-Schneider
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider während einer Medienkonferenz. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AHV- und IV-Renten steigen ab 2025 um 2,9 Prozent.
  • Die Kinderzulagen erhöht der Bundesrat von 200 auf 215 Franken.
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Gute Nachrichten für Rentner und Familien: Ab 2025 steigen die Renten von AHV und IV um 2,9 Prozent. Der Bundesrat hebt die Minimalrente um 35 auf 1260 Franken an. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken, die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat.

Der Bundesrat hat die Renten von AHV und IV gemäss Mitteilung vom Mittwoch gemäss dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex angepasst. Alle zwei Jahre muss geprüft werden, ob die Renten an die Teuerung und die Entwicklung der Löhne angepasst werden müssen.

Die Erhöhung der Familienzulagen ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. Sie macht 7,1 Prozent aus. Die Familienzulagen sollen die Kosten von Eltern für den Unterhalt der Kinder teilweise ausgleichen. Der Bund legt für die in den Kantonen ausbezahlten Familienzulagen einen Mindestansatz pro Kind und Monat fest.

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