Das BAG soll künftig unter deutlich festgelegten Bestimmungen agieren. Eine Ständeratskommission hat eine entsprechende Vorlage erarbeitet.
Ein Journalist blättert im BAG-Bulletin während einer Medienkonferenz.
Ein Journalist blättert im BAG-Bulletin während einer Medienkonferenz. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SGD will einen klareren Rahmen für die Datenerhebung des BAG.
  • Diese erhebt anonymisierte Daten bei Krankenkassen.
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Um die Kostenentwicklung im Auge zu behalten, erhebt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Daten bei den Krankenkassen. Die Gesundheitskommission des Ständerats (SGK) will dafür einen klaren Rahmen.

Sie hat am Donnerstag eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die sie aufgrund einer parlamentarischen Initiative erarbeitet hatte. Ihr geht es um Rechtssicherheit und Verhältnismässigkeit.

Datenerhebung über Versicherte

Das BAG erhebt heute anonymisierte Daten über alle Versicherten in der Grundversicherung, demografische Daten und Daten über Prämien und Behandlungskosten. Diese werden für die Aufsicht und die Überwachung der Kostenentwicklung genutzt.

Daneben gibt es gemäss einem Bericht der Kommission Pläne, Daten über Kosten nach Leistungserbringer sowie über Medikamente und Mittel und Gegenstände zu erheben. Für ersteres will die Kommission eine gesetzliche Grundlage schaffen, nicht aber für die Erhebung von Daten über Medikamente sowie Mittel und Gegenstände.

Die Daten müssten grundsätzlich zusammengefasst weitergegeben werden. Sofern das nicht genügt, damit das BAG seine Aufgaben erfüllen kann und keine anonymisierten Individualdaten zur Verfügung stehen, sollen die Krankenkassen unter Umständen auch die Daten der einzelnen Versicherten zur Verfügung stellen.

Diese dürfte das BAG nur erheben zur Überwachung der Kostenentwicklung nach Leistungsart und Leistungserbringer, zur Analyse der Wirkung des Gesetzes, zur Evaluation des Risikoausgleichs, zur Erfüllung von Aufsichtsaufgaben und als Basis für Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung. Die Vernehmlassung dauert bis am 1. März 2019.

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