Kommission will nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a ausweiten

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Bern,

Nachträgliche Einkäufe sollen Beitragslücken in der Säule 3a schliessen. Die Nationalratskommission geht dabei weiter als vom Bundesrat vorgeschlagen.

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Beitragslücken in der Säule 3a sollen nach dem Willen der Nationalratskommission nachträglich durch steuerabzugsfähige Einkäufe ausgeglichen werden können. (Symbolbild) - dpa/AFP/Archiv

Beitragslücken in der Säule 3a sollen künftig durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Die zuständige Nationalratskommission will dabei weitergehen als vom Bundesrat vorgeschlagen – und höhere Steuerausfälle in Kauf nehmen.

Im vergangenen November hatte die Landesregierung eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Wenn keine oder nicht die maximal zulässigen Beiträge in die Säule 3a eingezahlt wurden, sollen die so entstandenen Beitragslücken nachträglich durch steuerabzugsfähige Einkäufe bis zu zehn Jahren rückwirkend ausgeglichen werden können. Damit solle die individuelle Selbstvorsorge gestärkt werden.

Unbürokratische Einkäufe alle fünf Jahre

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) liess sich nun zur entsprechenden Verordnungsänderung konsultieren, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie empfiehlt dem Bundesrat mit 16 zu 9 Stimmen, sich an den Wortlaut und die Begründung der vom Parlament überwiesenen Motion von Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) zu halten und die Regeln für nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a denjenigen in der ersten und zweiten Säule anzugleichen.

Konkret sollen nach Auffassung der Kommission alle fünf Jahre möglichst unbürokratisch Einkäufe in die Säule 3a von maximal 35'280 Franken getätigt werden können. Vorsorgelücken sollen dabei rückwirkend ab dem Alter von 25 Jahren geschlossen werden können und dies auch für Jahre ohne AHV-pflichtiges Einkommen. Der Bundesrat möchte keine rückwirkende Regel.

Gemäss Steuerstatistik: Nur zehn Prozent nutzen Maximalabzug

Die Kommission habe zur Kenntnis genommen, dass ihr Modell zu deutlich höheren, jedoch nicht bezifferbaren Steuermindereinnahmen führe als die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats, hiess es in der Mitteilung weiter. Der Bundesrat geht mit seiner vorgeschlagenen Umsetzung davon aus, dass sich die Steuereinnahmen um bis zu 600 Millionen Franken vermindern könnten.

Gemäss der Steuerstatistik der direkten Bundessteuer 2019 beanspruchen rund zehn Prozent der Steuerpflichtigen den jährlich zulässigen Maximalabzug für die steuerprivilegierte Selbstvorsorge.

Kommentare

User #5406 (nicht angemeldet)

Das was man weniger an Steuern zahlt, zahlt man dafür beim Erhalt der einbezahlten Gelder wieder oben drauf. Also Steuern wurden aufgrund dessen nicht gespart sondern dein Geld ist so angelegt, dass du nicht ohne Verluste an dein Geld jederzeit kommst. Dann ist es besser das Geld in Aktien usw. anzulegen, weil ob man es dort oder wo anders verliert kommt es auf das Gleiche. Im Gegensatz kann man bei Aktien jederzeit an das Geld ich spreche nicht von den umständlichen Namensaktien sowie kann man wenn man Glück hat und es logisch kauft sehr hohe Gewinne generieren, was man bei dem unbeweglich angelegten Kapital niemals sehen wird. Wenn man keinen Gewinn oder Verlust sehen will und kein Risiko eingehen, mal abgesehen von der Teuerung dann legt man das Geld besser auf dem Sparbuch an, dort hat man jederzeit Zugriff.

User #5415 (nicht angemeldet)

Wer vor 50 In die 3. Säule einzahlt verliert nur Geld ausser er spart 10 Jahre und kauft dann Eigentum. Lächerlicher Zins und Kaufkraftverlust fressen das Geld weg. Besser Ferien machen und gut leben, wer weiss was in 30 oder 40 Jahren ist.

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