Die Nationalratskommission will das Stimm- und Wahlrecht für alle Bürger ab 18 Jahren – unabhängig von geistigen Behinderungen.
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Die Nationalratskommission strebt das Stimm- und Wahlrecht für alle Bürger ab 18 Jahren an, unabhängig von geistigen Einschränkungen. (Symbolbild) - Keystone

Die Bundesverfassung schliesst wegen «Geisteskrankheit oder Geistesschwäche» entmündigte Menschen von den politischen Rechten aus. Diese Bestimmung will die zuständige Nationalratskommission streichen. Das Stimm- und Wahlrecht soll allen Schweizerinnen und Schweizern ab 18 Jahren zustehen.

Der Entscheid für die Kommissionsmotion «Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen» fiel bei einer Stimmengleichheit von 12 zu 12 mit Stichentscheid der Präsidentin Greta Gysin (Grüne/TI). Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Mit dem Beschluss gab die Staatspolitische Kommission (SPK-N) auch der Petition «Autonomes und ungehindertes Wahl- und Stimmrecht» der Behindertensession 2023 Folge.

Motion zur Änderung des Verfassungsartikels

Mit der Motion beauftragt die SPK-N den Bundesrat, den Passus in der Bundesverfassung zu streichen, wonach die politischen Rechte in Bundesangelegenheiten nur jenen zustehen, «die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind» (Artikel 136, Absatz 1).

Die Kommissionsmehrheit hält es für problematisch, Personen mit Behinderungen politische Rechte systematisch zu entziehen. Eine umfassende Beistandsschaft bedeute nicht zwangsläufig, dass die Personen ausserstande seien, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Keine Prüfung der Fähigkeit zur politischen Teilnahme

Keine andere Bevölkerungsgruppe unterliege einer derartigen Einschränkung oder müsse sich einer «Prüfung» ihrer Fähigkeit zur politischen Teilnahme unterziehen. Im Weiteren ist die Kommissionsmehrheit der Ansicht, dass die Formulierung des Verfassungsartikels nicht mehr mit dem zeitgenössischen und gesellschaftlich verbreiteten Verständnis von Behinderungen oder psychischen Erkrankungen vereinbar ist.

Die Kommissionsmotion müssen National- und Ständerat gutheissen. In der Folge würde der Bundesrat eine Vorlage ausarbeiten, die das Parlament annehmen müsste. Das letzte Wort hätten wie bei jeder Verfassungsänderung Volk und Stände.

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